- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
333

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 333
IV. Die verschiedenen Bedeutungen der Begriffe
Subjekt und Objekt.
Hiermit ist natürlich auch gegeben, dass Subjekt, Objekt und
Subjekt-Objekt bei Hegel eine schwankende Bedeutung erhalten
müssen. Wir haben bereits oben einige von diesen durch die
Dialektik der Begriffe in der Logik gegebenen Bedeutungsschwan-
kungen angetroffen. In der Einleitung zur Rechtsphilosophie^ giebt
Hegel selbst drei verschiedene Bedeutungen an. Die Subjektivität
des Willens ist »a) die reine Form, die absolute Einheit des Selbst-
bewusstseins mit sich, in der es als Ich = Ich schlechthin innerlich
und abstraktes Beruhen auf sich ist — die reine Gewissheit sei-
ner selbst, unterschieden von der Wahrheit; ß) die Besonderheit
des Willens als die Willkür und der zufällige Inhalt beliebiger
Zwecke; /) überhaupt die einseitige Form, insofern das Gewollte,
wie es seinem Inhalte nach sei, nur erst ein dem Selbstbewusst-
sein angehöriger Inhalt und unausgeführter Zw^eck ist». Auf die-
selbe Weise werden drei Bedeutungen der Objektivität unterschie-
den. »Der Wille «) insofern er sich selbst zu seiner Bestimmung
hat und so seinem Begriffe gemäss und wahrhaftig ist, ist der
schlechthin objektive Wille, ß) der objektive Wille aber, als ohne
die unendliche Form des Selbstbewusstseins, ist der in sein Objekt
oder Zustand, wie er seinem Inhalte nach beschaffen sei, versenkte
Wille — der kindliche, sittliche, wie der sklavische, abergläu-
bische u. s. f. — y) Die Objektivität ist endlich die einseitige Form
im Gegensatze zu der subjektiven Willensbestimmung, hiermit die
Unmittelbarkeit des Daseins, als äusserliche Existenz; der Wille
wird in diesem Sinne erst durch die Ausführung seiner Zwecke
objektiv». Da aber diese Bedeutungen dialektisch in einander
übergehen, so soll das, was als objektiv bestimmt worden ist,
ebensowohl subjektiv genannt werden können und umgekehrt.
»So ist der Wille, als die in sich seiende Freiheit, die Subjektivi-
tät selbst; diese ist damit sein Begriff und so seine Objektivität;
Endlichkeit aber ist seine Subjektivität im Gegensatze gegen die
Objektivität; aber eben in diesem Gegensatze ist der Wille nicht
bei sich, mit dem Objekte verwickelt und seine Endlichkeit eben-
sowohl darin, nicht subjektiv zu sein u. s. f. — Was daher im
Folgenden das Subjektive oder Objektive des Willens für eine Be-
* Grundl. d. Philos. d. Rechts, S. 60.

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