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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 337
einzelnen Subjekt und damit als absolute Zufälligkeit deuten will,
so giebt es aber doch ein solches Zufälliges und Subjektives. —
Das Subjektive als das Zufällige ist also nach Hegel teils das Äus-
serliche, welches jedoch dem System als Moment zugehört, teils das
gewisse Einzelne, die einzelnen, zeithch-räumlichen Dinge. Diese
gehören der Wissenschaft nicht an. Zugleich fallen aber diese Be-
griffe zusammen.
Analog hiermit können nun natürlich verschiedene Bedeu-
tungen der Objektivität unterschieden werden. Wir fuhren folgende
an; 1) Objektivität ist die Einheit von Subjektivem und Objektivem
als dem an und für sich seienden Resultat der ganzen Entwick-
lung.^ 2) Das Objektive ist der Gegensatz von Selbstbewusstsein.
Als solches kann es sein a) Bewusstsein ohne Selbstbewusstsein,^
b) die äussere, zufällige Existenz, das unmittelbar Existierende,
gegenüber dem sich auf sich beziehenden Selbstbewusstsein. Das
Bewusstsein von dem für das Bewusstsein Äusserlichen, von der
äusseren, unmittelbaren Existenz, ist ja, wie aus dem oben Ge-
sagten hervorgeht, diese selbst, sie sind aber doch auch verschie-
den, und als der Subjektivität als reiner Negativität, reiner Ver-
mittlung mit sich entgegengesetzt, sind sie beide objektiv. Als äus-
sere Existenz kann die Objektivität entweder »die mannigfaltige
Welt in ihrem unmittelbaren Dasein» oder auch äusserer Gegen-
stand in abstracto sein.^ 3) Das Objektive als dem blossen Be-
wusstsein ohne Selbstbewusstsein und damit auch dem bloss in der
Form des äusseren Bewusstseins Gegenwärtigen entgegengesetzt ist
»das in sich gegangene, allgemeine Wesen einer Sache, ihre nega-
tive Einheit mit sich selbst.» Diese Objektivität ist das Selbstbe-
wusstsein im Gegensatz zu der bloss äusseren, subjektiven Reflexion.
»Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im Begriffe, und
dieser ist die Einheit des Selbstbewusstseins, in die er aufgenom-
men worden. Seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst
nichts Anderes als die Natur des Selbstbewusstseins, hat keine
anderen Momente oder Bestimmungen als das Ich selbst.»* 4) Objek-
tiv ist das zu der allgemeinen Subjektivität selbst Gehörende; im
Gegensatz zu dem, was ein besonderes Subjekt kennzeichnet. »Be-
trachten wir zunächst den Ausdruck subjektiv, so kann dies heis-
^ Siehe oben Grundl d. Philos. d. Rechts.
2 Ebenda.
3 Log. II, S. 173.
"^
Log. II, S. 112.
PhaUn: Das Erkenntnisproblem etc. 2z
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