Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen
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Sei es, dass man mit Menschen spricht, die in
Not oder Verbrechen versunken sind ; oder mit
Menschen, die an Nervosität und anderen Krank-
heiten leiden; oder schliessHch mit Menschen, die
seeHsch zerrissen sind, so kann man in den meisten
Fällen überzeugt sein, dass sie als die tiefste Ur-
sache irgend einen Umstand bei ihrer Geburt oder
in ihrem Kindheitsbewusstsein bezeichnen. Bald sind
sie von zu jungen oder zu alten, bald von kränk-
lichenVätern und Müttern geboren, bald im Rausche
erzeugt, bald von einer durch Arbeitsplage oder
eine grosse Kinderschar bedrückten Mutter. Oder
sie haben das Leben aus Ehen empfangen, die ohne
Liebe geschlossen oder nach dem Aufhören dei
Liebe fortgeführt wurden; sie sind in Widerwillen
empfangen, unter Aufruhrsgefühlen getragen^
schon in ihrem Blute den Keim der Disharmonie
oder des Lebensüberdrusses tragend. Unzählige
Abnormitäten — darunter der Männerhass bei
Frauen — können auf diese Ursachen zurückge-
führt werden. Oder sie sind schliesslich in einem
Heim erzogen, in dem sie unter Unterdrückung
oder unter schlechten Vorbildern oder unter sich
bekämpfenden Einflüssen gelitten haben.
So stark ist schon das Bewusstsein von der
Bedeutung der Erblichkeit geworden, dass junge
Menschen — die selbst eine durch Generationen
angesammelte ,, Belastung" in der einen oder ande-
ren Hinsicht getragen haben — anfangen einzu-
sehen, dass es ihre Pflicht ist, lieber auf die Eltern
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