Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das ungeborene Geschlecht und die Frauenarbeit
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Für die Frau noch mehr als für den Mann
müssten alle Gesichtspunkte eine achtstündige Ar-
beitszeit zu der höchsten machen. Der Acht-
stundentag bedeutet nicht nur für die Frau wie
für den Mann die Möglichkeit, das Leben mit be-
wahrter Gesundheit und mit Zeit zu veredelndenVer-
gnügungen geniessen zu können; sondern für die
verheiratete Frau ist er überdies die unumgäng-
liche Voraussetzung, um Ordnung und Behagen
im Hause zu schaffen, ihre Kinder physisch
pflegen und sie, in gewissem Masse, erziehen zu
können. Für die Frau ist der Normalarbeitstag
auch deshalb nötiger als für den Mann, weil auf ihr
überdies noch die Arbeit des Haushaltes lastet. Die
Gefahren der Nachtarbeit wie der Arbeit in den
Gruben sind sowohl aus dem Gesichtspunkte der
Gesundheit wie der Sittlichkeit so offensichtlich,
dass kein weiterer Grund in diesem Falle zur Ver-
teidigung der Schutzgesetzgebung angeführt zu
werden braucht .4)
Es v/erden übrigens nicht nur die theoreti-
schen Frauenrechtsprinzipien gegen die Schutzge-
setzgebung ins Treffen geführt. Von sozialistischer
sowohl wie von frauenrechtlerischer Seite hört man
verschiedene berechtigtere Einwände. Vor allem
den, dass das Schutzgesetz noch mehr Frauen ar-
beitslos machen wird, die, um ihren Unterhalt zu
finden, genötigt sein werden, der Prostitution zu
verfallen. Aber man vergisst, dass ganz dasselbe
eine Folge der niedrigen Löhne in den verschie-
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