- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Tjugufjärde årgången, 1924 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Tor Andrae, Der Ursprung des Islams und das Christentum. III. Die Eschatologische Frömmigkeit Muhammeds

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DER URSPRUNG DES ISLAMS UND DAS CHRISTENTUM

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seinem Sohn nicht helfen, der Sohn nicht dem Vater (31: 32),
Sippe und Kinder helfen dem Manne nicht (60: 3), der Freund
kann für den Freund nichts tun (44: 41). An jenem Tage
ist jeder Mensch nur mit sich selbst beschäftigt (80: 37).
Keine Seele kann für eine andere etwas leisten (82: 19, 2:
45: 117).

Nach jüdischer Vorstellung scheint jede Fürbitte am
Gerichtstage ausgeschlossen zu sein.1 Auch im späteren
Judentum wird die sonst oft erwähnte Fürbitte der Väter und der
Gerechten nicht mit dem Gerichtstag in Verbindung gebracht.
In der christlichen Gerichtsschilderung Sibyll. II, 330—38 wird
aber den Frommen die Fürbitte von Gott zugestanden und von
den Märtyrern und Gerechten wird schon früh behauptet, dass
ihre merita viel bei Gott vermögen selbst an dem Gerichtstage
(Cyfrianus, De Lapsis XVII2). Im Koran wird die
Möglichkeit der Interzession oft kategorisch verneint (74: 49, 26: 100,
2: 45, 117: 255). Für gewöhnlich wird aber eine bedingte
Fürbitte vorausgesetzt, nur mit Gottes Erlaubnis darf sie
stattfinden (20: 108, 34: 22, 10: 3, 2: 256). Nach 4: 19 sind es die
Ungläubigen, die von aller Fürbitte ausgeschlossen sind. Die
spätere Lehre von der safaa des Propheten hat keine Stütze
im Koran. Dort werden ausdrücklich nur die Engel als
Fürbitter erwähnt (53: 26—27, 43: 86); schon vor dem Gericht
beten die Engel für die Gläubigen (40: 7).® Die hervorragende
Stellung, die hier den Engeln eingeräumt wird, könnte ja auf
den ersten Blick als Auswirkung jüdischen Einflusses
erscheinen, obwohl im Judentum eine Fürbitte der Engel an dem
Gerichtstage, selbst in hypothetischer Form, nirgend erwähnt
wird. Aber auch das Christentum kennt die Lehre von der
Interzession der Engel (origenes, Contra Celsum V: 4) und
besonders in der volkstümlichen Frömmigkeit sowohl der ägyp-

1 Volz, a. a. O., 267.

■ Migne, P. L. IV, 480, Von der Fürbitte der Märtyrer am
Gerichtstage vgl. Lucius, Die Anfänge des Heiligenkults, 126.

3 Damit ist zu vergleichen, dass safä’a auch der Ausdruck für die
sup-ponierte Funktion der heidnischen Götter ist (39: 44—45, 361 22, 20: 12).
Brockelmann, der dies bestreitet {Allah und die Götzen, Arch. f. Rel. IViss.,
XX, 102) scheint diese Stellen übersehen zu haben.

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