- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtionde årgången, 1940 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Granskningar och anmälningar - Joseph Lortz, Die Reformation in Deutschland, I—II (Professor H. v. Campenhausen)

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granskningar och anmälningar

des scholastischen Betriebs und zur praktischen Werkgerechtigkeit
weiter Kreise in seiner Gnadenlehre an entscheidende christliche
Erkenntnisse gerührt habe, die ihm auch im Raum der katholischen Kirche
die grössten positiven Aufgaben hätten stellen können. Christus steht
für Luther wirklich wieder im Mittelpunkt — aber im Mittelpunkt eines
»einseitigen» und damit falschen Denkens. »Er hatte den katholischen
Zentralbesitz häretisch entdeckt.» (I, 434) — Damit hat die Deutung
freilich den äussersten Punkt des ihr möglichen Verstehens erreicht.
Eine wirkliche, sachlich-theologische Würdigung von Luthers »Häresie»
wird nicht mehr geboten. Vielmehr hören wir nur wieder, dass Luther
in seinem Kampf um die »iustitia Dei» die echte katholische Lehre
verkannt und karrikiert habe und insofern eigentlich einem
Missverständnis zum Opfer gefallen sei. Und daran war neben dem »wurzelhaft
unkatholischen» Occamismus vor allem sein leidenschaftlicher
Subjektivismus schuld, der nur sich selbst zu hören imstande war. (Es ist
übrigens auffallend, wie geringe Beachtung für Luthers Entwicklung der
Rolle der Mystik geschenkt wird.) Das sachliche Ergebnis der
Rechtfertigungslehre mit ihrem »gerecht und Sünder zugleich»1 erscheint
dementsprechend als ein für Luthers Art sehr bezeichnendes Paradoxon,
d.h. im Sinne des Verf.s.: als ein Widerspruch in sich selber, beruhend
auf einer »überbetonten Trennung des Göttlichen vom angeblich rein
Menschlichen», Übersteigerung des Sündengedankens, Überspitzung der
Prädestinationslehre und einer völligen Auseinanderreissung von
Religion und Sittlichkeit. Luther war wohl eine geniale Persönlichkeit,
aber im Grunde kein wirklicher Theologe.

So gleitet die Beurteilung Luthers am entscheidenden Punkte doch
wieder aus einer theologischen in eine halbwegs psychologische
Betrachtung ab — offenbar deshalb, weil der religiöse Sinn von Luthers
Rechtfertigungslehre trotz allen Bemühens um ein gerechtes
Verständnis sachlich unbegreiflich erscheint. Man wird das dem Verf. um so
weniger zum Vorwurf machen dürfen, als er sich ja auf eine lange Reihe
protestantischer Gewährsmänner berufen kann, die in der Deutung
von Luthers Klosterkämpfen in ähnlicher Weise stecken geblieben sind.
Man muss es ihm sogar hoch anrechnen, dass er trotzdem nicht den Weg
einer bequemen psychopathologischen »Erklärung» im Stile Grisars
eingeschwenkt ist. Aber es bleibt dabei, dass die Position Luthers
letztlich auf einen »Subjektivismus» herauskommt, dem seine
»Übersteigerung des Ernstes» und andererseits seine »verhängnisvolle,
hemmungslose Verantwortungsfreudigkeit» entsprach. Gewiss hat L. die moderne
Auflösung nicht gewollt; er suchte sich noch gegen einen reinen
Subjektivismus an das »Wort» als objektive Grösse zu halten. Aber dieser

1 Vgl. für deren richtiges Verständnis jetzt die ungemein lehrreiche
Analyse von Wilh. Link †, Das Ringen Luthers um die Freiheit der Theologie von
der Philosophie. (Forschungen zur Geschichte u. Lehre des Protestantismus

IX, 3) 1940.

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