- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 1. Die Apostolische Sukzession bis zur Einsetzung des ersten protestantischen Erzbischofs

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THEODOR VAN HAAG S. J .

päpstlichen Bestätigungsrecht Anklang fand, zeigt das beredte
Schweigen des Reichsrats, der in seiner Antwort auf die königlichen
Vorschläge diesen Punkt mit Stillschweigen übergeht. In den
Jahren 1525—1526 trat man von bischöflicher Seite dem Gedanken einer
Weihe ohne päpstliche Bestätigung näher. Aber dem
unermüdlichen Hans Brask gelang es noch einmal, diese Pläne zu vereiteln,
indem er die Bischofskandidaten auf die offensichtliche Gefahr
eines Schismas hinwies.45

Im Sommer 1527 verliess Hans Brask, der treueste Verteidiger
der katholischen Sache, Schweden. Da man mit dem alten Ingemar
im abgelegenen Växjö nicht rechnen konnte, war jetzt Petrus Magni
der einzige Bischof im Lande, der die apostolische Nachfolge
weiterleiten konnte. Schon bald wurde die Frage neuer Weihen akut.
Die Krönung Gustav Vasas stand bevor, und der König wollte sie
möglichst feierlich gestalten.46 Dazu waren Bischöfe notwendig, die
in den Augen des Volkes als geweiht dastanden. Gustav selbst
war allerdings damals schon davon überzeugt, dass »diese Salbung
in Wahrheit wenig notwendig sei», wie er am 7. November 1527
an Magnus Sommar schrieb.47 In der Zwangslage: Entweder
Rücktritt oder Weihe ohne päpstliche Bestätigung, gaben die
gewählten Bischöfe dem Druck von oben nach. Sie konnten sich damit
entschuldigen, dass Rom seit Jahren trotz aller Bitten die erbetene
Bestätigung verweigert hatte. Auch war in früheren Zeiten ein
Rekurs nach Rom nicht notwendig gewesen, sondern für die
Suf-fraganbischöfe hatte die Bestätigung der Wahl durch den
Metropoliten genügt.48 Der zum Konsekrator ausersehene Petrus Magni war
nicht nur rechtmässig in Rom geweiht, sondern vertrat auch
gewis-sermassen die Stelle des Erzbischofs, da er die bischöflichen
Funktionen im Erzstift ausübte und der Archielectus Johannes Magnus
seit 1526 ausser Landes weilte.49 So konsekrierte schliesslich Petrus

45 Im einzelnen siehe Westman, S. 275 f.

46 Deswegen schlägt Laurentius Andreae in seinem berühmten Brief vom

31. Dezember 1527 an electus von Strängnäs vor, die Weihe am Morgen des
Krönungstages stattfinden zu lassen: »certe per hoc sollenitatis splendor
auge-retur». HT 14 (1894) 359. 47 GR 4, 369.

48 Allerdings lag diese Zeit weiter zurück, als noch Hans Brask vermutet
hatte. Westman, S. 277, Anm. 1.

49 Vgl. G. Carlsson, KÅ 22 (1922) 29, der auch darauf hinweist, dass
Johannes Magnus die Weihe von 1528 nicht verurteilt.

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