- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 1. Die Apostolische Sukzession bis zur Einsetzung des ersten protestantischen Erzbischofs

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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auch nach katholischer Auffassung nichts gegen die Gültigkeit der
Konsekration beweisen. Gustav Vasa soll persönlich dem neuen
Erzbischof den Hirtenstab überreicht haben73, was gut zu der
untergeordneten Stellung passt, die er den Bischöfen in der neuen
Ordnung der Dinge zuerkannte. Ihre Autorität erhielten sie vom König.
Sicher wurde der den Weiheakt früher einleitende Treueid an den
Papst ausgelassen. Schon bei der Bischofsweihe von 1528 war das
geschehen. Laurentius Andreae hatte damals den
Bischofskandidaten das Formular eines neuen Eides geschickt, der an Stelle des
bisherigen vor der Weihe öffentlich verlesen werden sollte.74 Der
Eid ist im Sinne der Beschlüsse von Västerås formuliert. Die
Bischöfe geloben darin, das Evangelium zu predigen und zu fördern,
mit dem Einkommen, das ihnen für ihre geistlichen Verrichtungen
zugewiesen wird; zufrieden und dem König treu zu sein. Hatten
die katholischen Bischöfe 1528 dieses Versprechen abgelegt, das
schliesslich eine katholische Interpretation zuliess, so dürfen wir
erst recht von dem jungen Laurentius Petri ein ähnliches Gelöbnis
erwarten. Es entsprach seiner reformatorischen Haltung.

Schweden hatte nun wieder einen Erzbischof. Aber da er
Lutheraner war und unter ihm die Reformation im Lande
durchgeführt wurde, gewöhnte man sich auf katholischer Seite daran, in
ihm nicht mehr einen wahren Bischof, sondern nur noch einen
lutherischen Diener am Wort zu sehen und seine Weihe für ungültig
zu halten.75 Schon Messenius kennt diese Tradition und gibt auch
den Grund dafür an: Laurentius Petri sei wahrscheinlich von den
kurz zuvor ordinierten Bischöfen von Linköping, Skara und Växjö
geweiht worden; diese jedoch seien evangelisch gewesen und hätten
infolgedessen nicht gültig geweiht.76 Die Voraussetzung, die
Weihespender seien protestantisch gewesen, ist jedoch irrig, und damit
fällt das ganze Argument in sich zusammen. Ähnliches gilt von der
Bemerkung gegen die Weihe des Erzbischofs seitens des Olaus Mag-

73 Hallmann, a. a. O., S. 63—64.

74 HT 14 (1894) 360.

75 Siehe z. B. den Bericht des ersten Apostolischen Vikars Nicolaus Oster
vom 23. Januar 1786 an die Propagandakongregation: De primaeva et
prae-senti in Regionibus Septentrionalibus Catholicae Religionis conditione.
Propagandaarchiv, Scritture non riferite 1762-97 Svezia 1 fol 43iV.

76 Scond. 111. XV, 106.

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