- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 2. Die Hierarchie zur Zeit des Eindringens des lutherischen Amtsbegriffes

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THEODOR VAN HAAG S. J .

Um es zu beruhigen, erliess der Reichsrat am 27. Juni einen offenen
Brief tiber die gefassten Beschlüsse. Keineswegs denke man daran,
die Bischöfe abzuschaffen; nur sollten sie nicht länger so mächtig
sein, dass sie eine Gefahr für König und Reich bildeten.7 Die
Befürchtungen bei der Geistlichkeit und im Volk blieben aber
bestehen. Das zeigte sich beim Aufstand von 1529. Unter den
Anklagepunkten, die die aufrührerischen Västgötaherren gegen Gustav Vasa
formuliert hatten, warf der dritte dem König vor, er habe Bischöfe
von ihren Sitzen vertrieben. Die im Namen des Königs verfasste
Widerlegung macht dagegen geltend, das Streben der Bischöfe
nach politischer Macht rechtfertige ein Einschreiten des Königs.
Mit der neuen Lehre habe das nichts zu tun; auch früher mussten
die Fürsten gegen ähnliche Umtriebe der Bischöfe Stellung nehmen.8
Der siebte Anklagepunkt der Västgötaherren war weitreichender.
In der Gefolgschaft des Königs schmähe man die Heiligen und trete
ein für die Abschaffung von Beichte, Priesterweihe, Firmung und
allen Salbungen mit Katechumenenöl oder Chrisam.9 Die
Verteidigungsschrift macht sich die Antwort auf diesen Vorwurf leicht,
indem sie diese Äusserungen der niederen Umgebung des Königs
zuschreibt. Sie seien ohne sein Wissen geschehen. Gustav selbst
habe nichts dergleichen im Sinn, es solle vielmehr alles so zugehen,
wie unser Herr es geboten, gestiftet und eingesetzt habe.10 Diese
Antwort ist typisch für das Verhalten Gustav Vasas, und ihre Deutung
ist auf ähnliche Äusserungen anzuwenden. Ausdrücklich wird
geleugnet, dass der König unkatholische Neuerungen beabsichtige.
Aber die Einschränkung, man wolle sich nach dem Willen des Herrn
richten, macht die erste Erklärung illusorisch. Denn es kann kein
Zweifel darüber bestehen, dass man unter dem Willen des Herrn
oder unter dem Evangelium, wie es an anderen Stellen heisst, die
reformatorischen Anschauungen verstand, die von Salbungen, von
katholischer Priesterweihe, Firmung und Beichte nichts wissen woll-

’ Rikets räds öppna bref om de på riksdagen i Yästeiås fattade besluten.
Västerås 1527 den 27 juni. SRA I, 1, S. 98.

8 Vederläggning i konungens namn på the af Vestgötaherrarne framställda
anklagelsepunkterna samt försvar för Vesterås receSs. SRA I, 1, S. 133.

9 a. a. O., S. 131. — Sakramentale Salbungen fanden und finden statt bei
der Taufe, der Firmung, der Krankenölung und bei der Bischofs- und
Priesterweihe.

10 a. a. O., S. 135.

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