- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 2. Die Hierarchie zur Zeit des Eindringens des lutherischen Amtsbegriffes

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DIF,

APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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begriff. Schon das persönlich gefärbte Sündenbekenntnis, das an
die Stelle des Confiteor getreten ist, verrät bei all seiner Schönheit
die Umwandlung des bisherigen objektiv-sakramentalen
Gemeinschaftsmysteriums in die subjektiv-psychologische
Frömmigkeitshaltung eines Gemeindegottesdienstes, in welchem der Glaube durch
das Wort geweckt wird. Der amtierende Geistliche ist nicht mehr
der Priester, der kraft seiner Weihe das Geheimnis des Glaubens
feiert.

Laurentius Andreae, der zweite führende Reformator, war weit
positiver zur Hierarchie eingestellt als sein jüngerer und stürmischerer
Kampfgenosse. Er war tiefer verwurzelt in der Tradition der
schwedischen und der allgemeinen Kirche. Hervorragende Anhänger der
alten Lehre zählten zu seinen Freunden. Im Gegensatz zu Olavus
Petri, der bis 1539 Diakon blieb, war Laurentius Andreae Priester.
Sowohl in der verwaisten Diözese Strängnäs wie später in Uppsala
war er zeitweise der wirkliche Leiter. Als königlicher Secretarius
beeinflusste er Gustav Vasa im reformatorischen Sinne, war aber
später nicht mit dessen antibischöflicher Politik einverstanden. In
dem bekannten Brief an Sveno Jacobi vom 19. Oktober 1530
bedauert er, dass der König kein grösseres Interesse für die Besetzung
von Uppsala an den Tag legt.26 Im Prozess Ende 1539 warf man
ihm u. a. vor, er strebe eine vom Staat unabhängige Kirche an.
Er sei »rückwärts gegangen wie ein Krebs im Wasser und habe den
Bischöfen wieder eine rechte Macht und Herrschaft zu verschaffen
gesucht».27 Laurentius Andreaes bischofsfreundliche Haltung hing
zusammen mit seiner Überzeugung, dass nur ein starkes
Bischofsamt eine genügende Gewähr für die Freiheit der Kirche gegen
königliche Übergriffe biete. Aber seine theologische Auffassung vom
geistlichen Amt unterschied sich nicht wesentlich von der des
Olavus Petri. Beide Reformatoren waren eins in der lutherischen
Rechtfertigungslehre und in dem neuen demokratischen Kirchenbegriff.
Schon in seinem Reformationsschreiben an das Kloster Vadstena
vom 21. Februar 1524 hatte Laurentius Andreae die Kirche als die
Gemeinschaft der Gläubigen definiert und daraus den Schluss
gezogen, Kirchengut sei Volksgut.28 Damit war praktisch in einem
wichtigen Punkt an der Jurisdiktion der Bischöfe gerüttelt. Vor

26 Siehe Kapitel 1, Anm. 61.

2’ Zit. von Holmquist III, 1, S. 275.

28 HSH 17, 205 ff.

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