- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

63

Der Pfarrer beklagte sich deshalb bei Norman. Dieser nimmt in
einem Mahnbrief an das Kapitel vom 6. Oktober prinzipiell zur
Frage der Ordination Stellung. Mit Berufung auf den Lombarden
und Gratian stellt Norman fest, dass seit alters dem Bischof oder
seinem Suffragan die Weihevollmacht reserviert worden ist, um die
Ehrfurcht vor dem ministerium verbi zu fördern. Diesen Brauch
darf man aber nicht so weit übertreiben, dass zum Ärgernis des Volkes
der Gottesdienst in den Kirchen ausfallen muss. Es kommt nicht
so sehr auf die Weihezeremonie als solche an, die dazu durch langen
Missbrauch entstellt worden ist, sondern auf die Zwecke,
derentwegen sie in die Kirche eingeführt wurde. Nun steht aus den
Schriften der Alten fest, dass die Ordination ursprünglich nichts anderes
war als ein offizielles Zeugnis über die Reinheit der Lehre und die
Unbescholtenheit der Sitten dessen, der im Begriffe stand, das Amt
des Lehrens und der Ausspendung der Sakramente zu übernehmen.
Später führten die Apostel die Handauflegung ein, um zu bestätigen,
der Betreffende sei geeignet und rechtmässig berufen, und es wurden
Gebete hinzugefügt, Gott der Herr möge ihm den Heiligen Geist
verleihen, damit er dem Amt zum Nutzen der Kirche genügen könne.
Auf Grund dieser Überlegungen spricht Norman seine Verwunderung
darüber aus, dass das Kapitel von Skara dem Laurentius Helsingus,
der nach aller Urteil für das Pfarramt geeignet ist, die Ordination
verweigert. Die Ältesten, seniores, des Kapitels sollen ihm
deshalb vor der Gemeinde die Hände auflegen und ein Zeugnis darüber
ausstellen, damit die Bauern nicht länger nach Ausflüchten suchen
und ihn zurückweisen.17

Dieser wichtige Brief ist in vieler Beziehung aufschlussreich für
die Lage der Dinge anfangs der vierziger Jahre. Zunächst enthüllt
er die antisakramentale, rationalistische Amtsauffassung Normans.
Das Wesen der Ordination besteht in dem offiziellen Zeugnis, dass
der Kandidat nach Lehre und Unbescholtenheit der Sitten für den
Dienst am Wort geeignet ist. Der Ton liegt im Sinne Melanchthons
intellektualisierend auf der reinen Lehre. Norman ist hier soweit
von der sakramentalen katholischen Auffassung abgerückt, dass
er nicht einmal mehr für das Wort Ordines Verständnis aufbringt,
»quos sic nescio equidem qua ratione adpellarunt». Die Handaufle-

17 RA Str. hist. handl. vol 2.

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