- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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achtet habe. Es wolle weder den Laurentius Helsingus noch andere
geeignete junge Leute ordinieren nach der Ordnung, die ihnen
bereits früher mitgeteilt wurde und der Schrift entspricht. Zur
Entschuldigung brächten sie vor, sie wüssten nicht, nach welchem Ritus
sie vorangehen sollten.20 Anstatt sich hierüber ein Gewissen zu
machen, sollten sie sich lieber an die Vorschriften halten, die Norman
ihnen vor einigen Jahren gegeben und die der Lehre der Schrift und
der Väter entsprächen. Uas Kapitel soll nun seine Pflicht tun,
damit die jungen Leute zum Priester- oder Predigeramt kommen und
die Bauern keinen Grund mehr zur Klage haben. Zum Schluss
befiehlt der König noch einmal, dass sie sich genau an die schriftlichen
Weisungen halten sollen, die Norman ihnen bereits früher gegeben
hat. In diesem Brief interessiert vor allem die vielleicht nur
vorgetäuschte Entschuldigung des Kapitels, es fehle ein Ritual für die
Ordination. Daraus ergibt sich, dass Norman, der seit Jahren mit
der Lösung ausserkirchlicher Aufgaben betraut war, nicht zur
Ausarbeitung einer Ordinationsordnung gekommen ist.21 Ein
evangelischer Weiheritus war also anscheinend wenigstens in Västergötland
nicht vorhanden. Vielleicht hatte man bisher immer noch die alten
Formen bewahrt. Jetzt allerdings müssen wir mit einer Änderung
rechnen. Mit dem königlichen Schreiben schliesst die uns erhaltene
Korrespondenz über diesen Fall. Es ist anzunehmen, dass das
Kapitel dem energischen Befehl Gustav Vasas, der nicht vor Drohungen
zurückgeschreckt war, nachgab. Haben die Kapitulare aber, oder
wenigstens die seniores unter ihnen, den Priesteramtskandidaten
wenn auch widerwillig die Hände aufgelegt, dann hatten auch sie
schon den katholischen Weihegedanken aufgegeben. Sie sind dann
jener typisch schwedischen Ausformung des lutherischen
Kirchengedankens zuzuzählen, die mit Laurentius Petri an der hierarchischen
Ordnung festhielt, ohne sie oder die Notwendigkeit einer
bischöflichen Ordination als de iure divino gelten zu lassen.

Normans Zweiseniorensystem drang nicht durch. Es wurde auch
in Skara und Linköping bald fallen gelassen. In dem Brief vom 6.
Oktober 1545 an das Kapitel in Skara werden zwar seniores de
ca-pitulo erwähnt. Darunter sind aber buchstäblich die Ältesten oder
Vornehmsten des Kapitels zu verstehen. Denn der Brief ist, ebenso

20 a. a. O., S. 538.

21 Siehe Anm. 16. Svalenius, S. 89-91.

Jj— 44574 Kyrkohist. Årsskrift 1944

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