- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas

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IOO

THEODOR VAN HAAG S. J.

Er beschritt nun einen neuen Weg, um zum Ziele der Vernichtung
des protestantischen Episkopats zu gelangen. Die Bistümer wurden
in kleinere Sprengel eingeteilt, von denen jeder einen eigenen
Ordinarius bekam. Die Machtverminderung, die mit dieser
Bistumsteilung verbunden war, sollte die kirchlichen Vorsteher zu gefügigen
Werkzeugen der königlichen Suprematie machen. Die
Wiederbesetzung des seit elf Jahren vakanten Bistums Växjö mit der Person
des Ordinarius Nils Knutsson im Jahre 1553 kann als ein erster
Schritt auf diesem Wege angesehen werden. Nach der Dackefehde
hatte man daran gedacht, das Bistum Växjö aufzugeben und in
Linköping aufgehen zu lassen. Nun trat Växjö wieder als selbständiger
Verwaltungsbezirk auf. Einen eigenen Ordinarius erhielt Kalmar,
das aber vorerst von Linköping abhängig blieb. In Finnland wurde
1554 Viborg von Åbo abgezweigt. Beide Superintendenturen
erhielten neue Vorsteher. Nach diesen ersten Ansätzen zu einer
Bistumsteilung folgte um 1557 die radikale Zerschlagung aller übrigen
Bistümer. Im Erzbistum Uppsala trat neben Laurentius Petri ein
unabhängiger Ordinarius in Gävle für Norrland und ein anderer in
Stockholm. Von Strängnäs wurde Örebro, von Västerås Stora Tuna,
von Skara wahrscheinlich Tunhem abgezweigt. Auf dem Gebiet
des Bistums Linköping wurde neben Kalmar nun auch in Jönköping
ein Ordinarius eingesetzt. Mit Växjö, Åbo und Viborg gab es jetzt
im ganzen etwa fünfzehn selbständige kirchliche
Verwaltungsbezirke an Stelle der alten sieben Bistümer.

Die Ordinarien der neuen Sprengel erhielten die gleichen
Vollmachten wie die bisherigen protestantischen Bischöfe und Ordinarien.
Das Vollmachtsformular vom 19. Juni 155737 stimmt in den
entscheidenden Partien wörtlich mit den früheren
Vollmachtserteilungen überein, wie sie etwa Erik Falck am 3. Juli 1547 bei seiner
Ernennung zum Ordinarius in Skara und Nils Knutsson am 16.
Juni 1553 bei der Ernennung zum Ordinarius in Växjö erhalten
hatten.38 Auch die neuen Ordinarien haben die Aufsicht über die
Verkündigung des reinen Gotteswortes und über die Gestaltung des
Gottesdienstes. Ferner haben sie für die Ordination, die Ein- und
Absetzung der Pfarrer zu sorgen. Ihre kleinen Sprengel führen den
alten Bistumsnamen Stift. Rechtlich waren nun beispielsweise die

37 GR 27, 118-21.

38 GR 18, 619-21. 24, 104-6.

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