- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
100

(1900)
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 6. Johanns III. liturgische Reform und die Bischofsweihe von 1575

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

IOO

THEODOR VAN HAAG S. J.

die Kirchenordnung von 1571 durch eine »Nova Ordinantia
Eccle-siastica» zu ergänzen. Im März 1575 wurde sie fertiggestellt und
unterschrieben. Eine erneute, endgültige Unterschrift des Klerus,
an der sich auch der Bischof von Åbo beteiligte, erfolgte am 18.
Juni 1575. Sie betont, dass man zwar an den freien Traditionen
festhalten wolle, die ohne Missbrauch in der wahren Kirche
bestehen könnten; man wolle aber weder in der Lehre noch im Ritus die
Irrtümer der päpstlichen und anderer Sekten wieder aufnehmen,
sondern fest beim Worte Gottes und beim reinen Bekenntnis der
orthodoxen Kirche bleiben.10 Eine eventuell mögliche katholische
Deutung einzelner Bestimmungen der Nova Ordinantia wird
hiermit von vornherein abgewiesen. Sowohl Laurentius Petri Gothus
und Erasmus Nicolai, die den Reformplänen des Königs innerlich
am nächsten standen, wie Paul Juusten, der bei der bald folgenden
Erzbischofsweihe als Ordinator auftritt, unterschrieben nur mit
diesem Vorbehalt.

Im gleichen Sinne verstanden die schwedischen Kirchenmänner
die Bestimmungen oder besser die theologischen Erklärungen der
Nova Ordinantia über die Bischofsweihe. Der lutherische
Grundcharakter des Bischofsamtes soll offenbar gewahrt bleiben, wenn
eingangs der betreffenden Ausführungen Gebet und Auflegung der
Hände als hinreichend für die Weihe angesehen wird. Im Äusseren
nähert man sich dann dem katholischen Ritus. Mitra und Stab,
so heisst es, sind schon in der alten Kirche nach der Befreiung durch
Konstantin in Brauch gekommen und haben sich lange darin
erhalten. Sie gehören nicht zum Wesen des Ministeriums und der
Ordination, sondern sind der Würde des Amtes wegen da, wobei die Mitra
die Lehre, d. h. Gesetz und Evangelium, der Stab die
Disziplinargewalt des Bischofs symbolisiert. Auch Rochett und Chormantel
soll man beibehalten sowie andere indifferente Gebräuche, die zu
einer rechten Ordnung beitragen. Nur soll man sie nicht für so
notwendig erachten, wie es zur Zeit der päpstlichen Herrschaft geschah.
Andere haben kein Recht, an der Beibehaltung dieser Zeremonien
Ärgernis zu nehmen. Die Nova Ordinantia beruft sich dafür auf
Augustinus und Hieronymus.11

10 SRA i, 2, S. 525. Vgl. auch S. 522 f.

11 Nova Ordinantia Ecclesiastica. Om biskopsval. Kyrkoordningar och
förslag dertill före 1686. I, 344-46.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sun Dec 10 14:12:13 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/kyrkohist/1944/0110.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free