- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 6. Johanns III. liturgische Reform und die Bischofsweihe von 1575

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THEODOR VAN HAAG S. J.

Angermannus, der dortige Pfarrer und zwei Kapläne nahmen an
der Aussprache teil. Für die Erlaubtheit und Angemessenheit des
Gebrauchs von Stab und Mitra sprachen Laurentius Petri Gothus
und Erasmus Nicolai. Aber in der Frage der Salbung hatte Fecht
eine geschlossene Front gegen sich. Man wies darauf hin, dass die
Salbung nicht den idealen Forderungen entspreche, die man vom
evangelischen Standpunkt aus an den Weiheritus stellen müsse.
Sie ruhe nicht auf der Schrift, sondern auf menschlicher Tradition.
Nach Martinus Olai sollen die Riten nicht äusserem Pomp dienen,
sondern den evangelischen Sinn der Weihehandlung symbolisieren.
Wenn durch die doppelhörnige Mitra ein doppeltes »regimen»
bezeichnet werde, dann treffe das auf rechtgläubige Bischöfe nicht zu.
Gegen die Wiedereinführung der Salbung wurde in der Aussprache
darauf hingewiesen, dass sie einst nicht ohne Grund abgeschafft
worden sei. Man mache sich lächerlich und gebe ein Ärgernis, wenn
man nun darauf zurückgreife. Auch fördere man so einen
konfessionellen Indifferentismus. Besonders stiess man sich am
katholischen Charakter der Salbung, in der heidnische und levitische
Elemente enthalten seien. Die Distanzierung von der katholischen
Weiheauffassung ist der eigentliche Grund, weswegen man sich gegen
die Wiederaufnahme der alten Zeremonien sträubt. »Nisi enim
col-lusio cum papistis esset periculosa et scandalosa, non resisteremus
uti his adiaphoris.»14 Der Superintendent Petrus Caroli von Kalmar
fasst die akatholische Ordinations- und Sukzessionstheologie der
versammelten Geistlichen in folgende Worte zusammen: »Existimo
ordinationem ministerii conservari non per ritus sed per
observa-tionem verbi Dei.»16

Einen letzten Versuch, den König von der Forderung der
Salbung abzubringen, machte der Erzbischof Anfang Juli 1575. Der
Briefwechsel zwischen ihm und dem König in dieser Angelegenheit
ist erhalten.16 In einem ersten Schreiben weist Laurentius Petri
Gothus auch im Namen seiner Mitbischöfe darauf hin, dass die
Salbung dem geistlichen Amt mit seiner geistigen Salbung nicht
entspricht, sondern den Königen als Inhabern der staatlichen Gewalt zu
reservieren ist. Die Salbung der levitischen Priester könne nicht auf

14 a. a. O., S. 520.

15 a. a. O., S. 521.

16 a.a.o., S. 527-29. Alter Druck bei Spegel, Skrift. Bewis, S. 111-14.

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