- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 6. Johanns III. liturgische Reform und die Bischofsweihe von 1575

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN 113

die Diener des Neuen Bundes angewandt werden, da das Alte
Testament nur als Typus zu nehmen sei. In seiner Antwort vom 7. Juli
schreibt Johann, der Erzbischof möge bei dem bleiben, was er
früher ohne Zwang mit Brief und Siegel unterzeichnet habe. Es sei
kein Grund vorhanden, die Zeremonien zu verachten, die im Alten
und Neuen Bund gebräuchlich gewesen seien und von vielen
Kirchenvätern gelobt würden. Laurentius Petri Gothus solle bei den
Zeremonien bleiben, die sowohl sein Vorgänger wie andere
angewandt hatten. Es seien ja noch viele Priester am Leben, die auf
diese Weise geweiht worden seien. Er, der König, sei übrigens
hinreichend im Worte Gottes bewandert, um zu wissen, dass die
Seligkeit nicht von äusseren Gebräuchen abhänge. In einem
Postscriptum bedroht der König den Bischof von Linköping und andere mit
Absetzung, wenn sie nicht von ihrer »Schwärmerei» ablassen wollen.
Auch nach diesem scharfen Brief gab sich der Erzbischof noch nicht
geschlagen. Schon am 8. Juli antwortet er dem König, er sei auch
ohne Unterschrift und Siegel gehorsam in allem, was nicht gegen
das Gewissen Verstösse. In den von ihm früher unterschriebenen
Verpflichtungen seien wohl Stab und Mitra, aber nicht die Salbung
genannt. Schändlicher Aberglaube habe dieser im Papsttum
magische Wirkungen zugeschrieben. Aber trotzdem sei er bereit, die
Salbung in einem unverfänglichen Sinn anzunehmen, wenn nicht
die Gefahr eines Schismas bestände. Der niedere Klerus drohe
nämlich von den Bischöfen abzufallen, wenn neue Riten eingeführt
würden. Er, der Erzbischof, wolle sich lieber ins Privatleben
zurückziehen, als zu einem solchen Abfall mitwirken. Die Besorgnis
des Erzbischofs war offenbar ernst gemeint. Aber der Brief z igt
doch ein weiteres Nachgeben an die königliche Forderung, die als
prinzipiell erfüllbar hingestellt wird. Eine neue Antwort des Königs
ist nicht bekannt. Aber er hielt seinen Befehl aufrecht, und die
paar Tage später folgende Bischofsweihe enthielt alle von ihm
gewünschten Zeremonien.

Über die Weihe vom 14. Juli 1575 liegt eine gleichzeitige
Beschreibung vor.17 Geweiht wurden Laurentius Petri Gothus für das
Erzbistum Uppsala, Martinus Olai für Linköping und Erasmus
Nicolai für Västerås. Konsekratoren waren die Bischöfe Jacobus

17 Hrg. von H. Lundström in: KÅ 14 (1913) Medd. och aktst. S. 3-5.

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