- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 8. Die Unionsverhandlungen mit Rom und die Frage der schwedischen Weihen

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die apostolische sukzession in schweden

Ii/

ziehen den Inhalt irrtümlicherweise auf die künftige Ordnung der
katholischen Disziplin, die nach der Wiederherstellung der
katholischen Religion gelten sollte. In Wirklichkeit beschäftigen sich die
Propositiones aliae mit den augenblicklich bestehenden
Verhältnissen, zu denen sie verschiedene aufschlussreiche Beiträge liefern.
Auf Anordnung Gregors XIII. besprach Possevino vom 22.
November 1578 an in mehreren Beratungen mit Montalcini und Toledo
den ganzen Fragenkomplex.33 Die auf diese Weise gemeinsam
erarbeiteten Antworten wurden jeweils den Fragen hinzugefügt. Als
der Legat am 14. Dezember seine zweite Gesandtschaftsreise antrat,
war diese Arbeit erledigt.

Wie nicht anders zu erwarten, setzen mehrere Fragen der
Propositiones aliae die Ungültigkeit der schwedischen Weihen voraus.
Im Paragraph über die Taufe wird an vierter Stelle gefragt, ob die
Katholiken ihre Kinder lieber zu Hause von irgend einem
katholischen Priester oder Laien taufen lassen sollen, als sie in die Kirche
zu tragen, wo sie von Pfarrern getauft werden, die nicht weniger
Laien sind als sie selbst.34 Eine andere Frage im gleichen
Paragraphen lautet, ob man geweihte Öle aus früheren Jahren benützen
dürfe »in diesen Reichen, in denen es, wie es scheint, keine wahren
Bischöfe gibt».35 Bezüglich der Firmung ist ein Problem entstanden
für alle diejenigen, welche dieses Sakrament nicht »ab Episcopo vere
consecrato» empfangen haben.36 Besonders deutlich spricht sich der
Abschnitt von der Eucharistie aus. Kann man dem einfachen Volk
oder auch den Gebildeten wirklich Götzendienst vorwerfen, wenn sie
die von den ministri konsekrierte Hostie und den Kelch anbetend
verehren? Niemand von ihnen denkt doch darüber nach, dass diese
ministri von ihren Nicht-Bischöfen keine Konsekrationsgewalt
bekommen konnten.37 Sind die Katholiken verpflichtet, das Volk über
diesen Irrtum aufzuklären und die Pfarrer des Götzendienstes zu
beschuldigen? Oder soll man die Leute ungestört bei ihrem
Gottesdienst lassen, der äusserlich der wahren Messe ähnlich ist, damit
sie nicht im Kirchenbesuch nachlassen und zum schlimmeren Kalvi-

33 Propositiones aliae a. a. O., fol 174.

31 a. a. O., fol 163.

35 a. a. O., fol i63v.

36 a. a. O., fol 164.

37 a. a. O., fol i6jv.

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