- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
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(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Die person des propheten und die Sunna - A. Koran und sunna

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Andra?, Die person Muhainirieds

Für das gläubige bewusstsein ist also tatsächlich der
prophet selbst der urheber der sunnasatzungen und die
autori-tät, die ihre geltung überwacht. Schon die technischen
ausdrücke, die bei der anführung des zweifachen »text»-beweises
verwendet werden, musste dieser Vorstellung Vorschub leisten. Wie
ein koranzitat mit der formel qäla tcfälä so wird ein sunnawort
mit qäla al-rasül eingeführt. Al-Gazäll führt den dreifachen
beweis, ^äjät, 5alibär und *ätär, mit dem er seine meinung zu
stützen pflegt, folgenderweise ein: qäla taälä, qäla al-rasül, qäla
fulän von den frommen »Vorgängern». Musste denn nicht
unvermerkt die Vorstellung entstehen, dass die sunnaworte das
persönliche eigentum des propheten seien, in derselben weise wie
die äusserungen ’Ali’s oder des Hasan al-Basri diesen
zuzuschreiben sind? Der zaiditische theologe al-Qäsim b. ’Ibi ähim (gest.
246) gibt als die dreifache wurzel seines systems al-aql, al-kitäb
tva-l-rasül d. h. die reine Vernunft, der Koran und die sunna
an.1 Die umfassende geltung, die der traditionalismus auf dem
gebiete der Wissenschaft und des lebens im Islam gewonnen hat,
hat somit die persönliche bedeutung des propheten unerhört
steigern müssen. Für die meisten Wissenschaften ist er der
be-gründer ihrer prinzipien geworden. Geschichte, genealogie,
medizin und sogar die im Islam so hoch angesehene kalligraphie2
hat er gefördert, ja selbst auf dem gebiete der philosophie, das
dem ursprünglichen Islam so wenig geistesverwandt ist, und wo
die fremde herkunft so offen anerkannt wird, wird der prophet
als autorität eingeführt. Kein geringerer als al-Färäbi hat die
spräche des propheten über logik gesammelt.3

Das bestreben, die autorität des propheten einer allzu engen
abhängigkeit von der Offenbarung zu entziehen, können wir auch
in der behandlung der alten Streitfrage, ob der prophet auch in
religiösen dingen aus eigener Überlegung entscheidungen getroffen
habe, beobachten. Die lehre, dass dem propheten ein freies
ig-tihäd in den fragen der religion zukommen müsse, ist keineswegs
erst in späterer zeit entstanden. Schon bei ’Abü Däwüd4 liest
man den prophetenspruch: Ich urteile nach eigener ansieht in

1 Strothmann, Der Islam 1911, 54.

2 Sifa* I, 298; er hatte die kunst zu lesen und zu schreiben inne,
dürfte sie aber nicht ausüben, meint Qädl cIjäd.

3 Horten, Das buch der ringsteine Färäbls, Beiträge zur geschichte der
philosophie des mittelalters V: 3, XXI.

4 Nach ’All al-Qärl, Sarh lalä-l-Sißy II, 211.

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