- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
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(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Die person des propheten und die Sunna - B. Der prophet als vorbild des sittlichen lebens

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Andra?, Die person Muhainirieds

Spielraum für den eifer der sunnafanatiker, sich durch
unbegrenzte erweiterung des pflichtmässigen hervorzutun.

Bei der fortgehenden abklärung des ritualismus innerhalb
der traditionalistischen schulwissenschaft hat man indessen bald
den versuch einer beantwortung jener frage unternehmen müssen.
Dabei galt es zuerst festzustellen, welche handlungen von der
gemeinde nachgebildet werden sollen und welche ausschliesslich
dem propheten zukommen. Dabei sollen al-Säfti, Al-durgänl
von den malikiten und die ganze muctazila gelehrt haben, dass
wo nicht ein bestimmter erweis für die ausschliessliche
Zugehörigkeit einer handlung zum propheten selbst vorliege, da müsse
sie nachgebildet werden, denn »die nachbildung ist prinzip»
(al-*asl al-iqtidä’). Andere wieder, voran die ’as’ariten, meinen, dass
umgekehrt nur wenn der beweis, dass die handlung dem
propheten und der gemeinde gemeinsam sein soll, vorliege, müsse
man sie nachbilden.1

Wie verhält sich nun aber diese nachbildung zum religiösen
gesetz? In dieser beziehung sind nämlich die handlungen
entweder geboten (fard), wenn sie befohlen werden mit bestimmter
erklärung, dass sie nicht unterlassen werden dürfen;
verdienstlich (mandüb) wenn sie gefordert werden, indem aber
unentschieden bleibt, ob ihre Unterlassung gestattet ist oder nicht;
verboten (haräm), wenn ihre Unterlassung geboten ist und gleichzeitig
entschieden gesagt ist, dass ihr tun nicht gestattet ist; missbilligt
(mafarüh), wo unentschieden bleibt, ob ihr tun gestattet ist oder
nicht. Ist ihr tun oder lassen gleich gestattet im gesetz, sind sie
frei (mubäh).2 Nach Qäcji cIjäd wäre es die ansieht vieler
säffi-ten3 und der meisten malikiten und iraqenser, dass die
nachbildung des propheten absolut pflichtgemäss sei, auch im betreff
ethisch indifferenter handlungen und ohne dass eine bestimmung
vom propheten selbst, dass die handlung vorbildlich sei,
erforderlich wäre. Die meisten säficiten lehren, dass die nachbildung
verdienstlich, andere sogar dass sie frei sei. Die anhänger der
absoluten pflichtmässigkeit haben sich auf verschiedene
koranstellen (wie 59:7, 33:21, 3:29) gestützt. Weiter sei es die beste

1 Al-Fanäri, Fusid al-badäV II, 199.

2 Muli. b. 5Ahmed Majjära, al-Durr al-tamin 64.

3 Qastalläni, der säficite war, lehrt, dass der iqtidcC pflichtmässig
(wägib) sei, wo kein erweis vorliege, dass die betreffende handlung nur
dem propheten zukomme oder nur verdienstlich sei. 3Irsäd al-Säri
X, 313.

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