- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
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(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Die person des propheten und die fröramigkeit

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wie andere gesetzliche strafen durch reue hinfällig gemacht
werden. Der schuldige soll also unbedingt getötet werden, ohne
zur Wiederkehr gerufen zu werden. Tut er busse, so kann sie
wohl durch Gottes gnaden die ewige strafe abwenden, aber nicht
die zeitliche.1 Dies gilt die absichtliche Schmähung des
propheten. Was dagegen an sich nur unglauben an ihn bedeutet,
wie die leugnung seines prophetentums u. dgl., das ist Jcufr und
soll als solchen beurteilt werden. Das war die ansieht der
medi-nensischen mälikiten untl mehrerer anhänger des satirischen und
hanbalitischen ritus. Qädi (Ijäd reklamiert sogar für sie die
drei imamen dieser schulen selbst.2 Darüber streiten aber eben
ihre anhänger. So soll von Ihn Hanbai eine gute Überlieferung
die strengere anschauung berichtet haben, die in seinen werken
unter der frage mitgeteilten texte aber für die mildere auffassung
zeugen.3 Der strengeren richtung schliesst sich offenbar Qädi
lIjäd und noch entschiedener Ihn Tajmijja an. Seine
hauptbeweise sind: 1. das koranwort ’diejenigen die Allah und seinen
Gesandten beleidigen, verflucht hat sie Gott in dieser weit und in
der künftigen und hat ihnen eine schmerzliche strafe bereitet’;
2. der prophet und die genossen liessen die lästerer, ohne
vorhergehende aufforderung zur busse töten; 3. die Schmähung ist
ebensogut als krieg gegen den Islam, blutvergiessung und
an-eignung von gütern zu betrachten. Die über solches verhängte
strafe kann keine busse hinfällig machen. Übrigens heisst das
schmähen das recht eines menschen kränken, das ist nicht wie
die sünden gegen Gott durch busse zu sühnen.4

Man führt aus den älteren zeiten eine ganze reihe von
prä-zendenzfällen an, die beweisen sollen, dass schon von alters her
die regel gewesen ist, die lästerer des propheten zu töten. Als
al-Muhägir, der guvernör von Jemäma, einer Sängerin, die
schmäh-lieder auf den propheten gesungen hatte, eine hand abhauen und
zwei vorderzähne ausschlagen liess, schrieb ihm yAbü Bekr: Wärest
du mir nicht zuvorgekommen, hätte ich sie töten lassen, denn die
strafen der propheten gleichen nicht anderen strafen. Ebenso
liess cUmar einen mann töten, weil er den propheten geschmäht
hattet Um einen prinzipiellen Standpunkt in der gesetzesfrage
handelt es sich in der ältesten zeit natürlich noch nicht. Als Hälid

1 Sifä’ II, 243.
3 Al-Särim 296.
5 Al-Särim 194 f.

2 Sifti II, 207.
4 Al-Sarim 334 f, 297.

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