- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 2. Viehzucht - Pferdezucht. Von J. B. Hedelin

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III. LANDWIRTSCHAFT.

dort scheint man sogar diesen Typ wegen der Massigkeit und Grösse dem
eigentlichen Ardennenpferd vorzuziehen.

1001 wurde der Stammbuchverein für das schwedische Ardennenpferd gegründet.
Der Zweck desselben ist, durch rationelle Stammbuchführung das im Lande
befindliche und für Zuchtzwecke geeignete Pferdematerial von reiner oder
überwiegend Ardennerrasse von gutem gleichem Typ zu erhalten und auszunützen, und
auch andere Massnahmen für die schwedische Ardennenzucht zu fördern.

Von den etwa hundert zählenden Hengst- und Zuchtvereinen des Landes haben
sich "0 % die Zucht mit einem Typus von Ardennenschlag zum Ziel gemacht.

Ponyziicht. In Gottland gab es früher in grosser Menge kleine Pferde,
»skogsruss» genannt, aber nach der Durchführung der Gemeinheitsteilung sind
dieselben allmählich verschwunden. Der Typ ist freilich noch da, aber in
einer geringen Anzahl, die jährlich dezimiert wird, weshalb dieser kleine,
besonders zähe, ausdauernde und genügsame Pony seinem Untergange entgegen
zu gehen scheint. Der im Lande vorkommende Bedarf an Ponys wird durch
Import von Islandspferden, einem weniger zusagenden Typ als Schwedens eigenes
nettes Ponypferd, gedeckt.

Gestütwesen. Flyinge und Strömsholm sowie Ottenby in Öland sind früher
Staatsgestüte gewesen. Sie sind es nicht mehr, und der Staat hat z. Z. kein
Gestüt. Strömsholm wurde 1872 und Flyinge 1887 zii Hengstdepots umgeändert.
Das Ottenby-Gestiit wurde 1886 Remontedepot, das auch eingegangen ist. Seitens
einiger für die Pferdezucht interessierter Personen sind jüngst Stimmen zu
Gunsten der Xeuerrichtung eines Staatsgestüts für edle Pferdezucht in Ottenby
laut geworden.

Von Privatgestüten seien erwähnt Vittskövle in Schonen und Loddby in
Östergötland mit Voll- und Halbblutzucht sowie Blomberg in Västergötland und
Bjärka-Säby in Östergötland mit Ardennenzucht. Besondere Erwähnung verdient
die energische und zielbewusste Arbeit des Architekten Hj. Törnqvist in seinem
Gestüt Husbyhov in Uppland für die Wiederherstellung des alten
Hälsingland-pferdes.

PrämHerungswescn. Die Prämiierung von Pferden ist durch den königlichen
Erlass Nr. 19/1909 geregelt. Zur Durchführung derselben ist das Land in 6
Bezirke und jeder Bezirk in Unterbezirke eingeteilt worden. Jede
Landwirtschaftskammer bildet einen Unterbezirk. Gegenstand der Prämiierung können
nur Zuchttiere sein:

1) von edlem warmblütigem Schlag, sowohl Vollblut als Halbblut;

2) von folgenden kaltblütigen Schlägen, nämlich:

a) Nordschwedische und Gudbrandsdalsche Rasse bzw. Typ;

b) Ardennen oder deren Typ;

c) Clydesdale oder dessen Typ.

Die Warmblütigen können im ganzen Lande prämiiert werden; welche
von den kaltblütigen innerhalb eines Unterbezirks prämiiert werden dürfen,
wird von der Gestütdirektion auf Antrag der Landwirtschaftskammer bestimmt.
Die Gottlandsrasse darf auch prämiiert werden aber nur in Gottland.

Im Jahre 1912 wurde für die Prämiierungen seitens des Staates ein Zuschuss
von 159 750 Kronen, seitens der Landwirtschaftskammern ein solcher von 141 000
Kronen und seitens der Provinziallandtage ein solcher von 18 550 Kronen bewilligt.
(Siehe übrigens bezüglich der Prämiierungen: Mitteilungen betreffs der mit
Staatsmitteln unterstützten Pferdeprämiierung, Kgl. Landwirtschaftsdepartement XXVII.
1912).

Die Landwirtschaftskammern suchen auch die Pferdezucht auf andere Weise
als durch Zuschüsse zu den Prämiierungen zu fördern. So gewähren einige
von ihnen Unterstützungen an Hengstgenossenschaften zum Ankauf geeigneter
Zuchttiere, und durch die von denselben augeordneten Ausstellungen wird Gelegenheit

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