- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 3. Molkereiwesen. Von L. G. Thomé

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iii. landwirtschaft.

Molkereischulen. Bei dem Landwirtschafts- und Molkereiinstitut zu Alnarp
gibt es eine Molkereiabteilung, die einen höheren Kursus zur Ausbildung von
Konsulenten und Lehrern im Molkereibetrieb sowie einen niederen Kursus zur
Ausbildung von Molkereivorstehern umfasst. Für die Aufnahme in den höheren
Kursus wird verlangt, dass der Aufzunehmende die Abgangsprüfung an einem
der landwirtschaftlichen Institute des Landes mit Genügend bestanden oder sich
die entsprechenden Kenntnisse erworben, sowie dass er an allen in einer
Molkerei vorkommenden Arbeiten ernstlich teilgenommen hat. Die Zulassung zu
dem niederen Kursus ist an den Besitz guter Yolksschulkenntnisse sowie
mindestens einjährige ernstliche Teilnahme an allen Molkereiarbeiten gebunden.
Beide Kurse sind einjährig. Bei Åtvidaberg gibt es eine staatliche
Molkereischule, die den Zweck hat, Personen, sowrohl Männern als Frauen, die bereits
im Molkereigewerbe tätig gewesen sind und ausserdem theoretische Kenntnisse
in diesem Fache erworben haben, Gelegenheit zu weiterer theoretischer und
praktischer Ausbildung zu bieten. Jährlich werden zwei 6-Monatskurse
abgehalten. — Die staatlichen Molkereistationen erteilen Schülerinnen praktischen und
theoretischen Unterricht in zweijährigen Kursen. Diese Stationen, die in private,
gut verwaltete und zeitgemäss eingerichtete Molkereien in verschiedenen Teilen
des Landes verlegt sind, bilden jährlich etwa 70 Meierinnen aus. Die
Landwirtschaftskammer des Läns Malmöhus unterhält in Alnarp eine Meierinnenschule,
die jährlich 6 Freischülerinnen und ausserdem zahlende Schülerinnen, soweit
Platz für solche vorhanden ist, aufnimmt. Der Kursus umfasst theoretischen
und praktischen Unterricht und dauert 6 Monate.

Molkereiausstellungen. Ein wichtiges Mittel zur Förderung des
Molkereigewerbes sind die Ausstellungen von Molkereiprodukten gewesen. In den Jahren
1853—91 waren dieselben mit den allgemeinen schwedischen
landwirtschaftlichen Kongressen verbunden, jetzt aber sind die Ausstellungen von
Molkereierzeugnissen von diesen Kongressen getrennt. Die rasche Entwicklung des
Molkereigewerbes machte öfter wiederkehrende grössere Ausstellungen notwendig,
und seit Ende der 1860er Jahre sind solche ziemlich regelmässig bis zum Jahre
1890 für die schonischen Läne in Malmö und bis zum Jahre 1893 für
Westum! Mittelschweden in Gotenburg abgehalten worden. Später sind diese
Ausstellungen in sog. Butterprüfungen übergegangen, bei denen die gewöhnliche
Handelsware in den Exporthäfen entnommen und nach verschiedenen
Richtungen hin geprüft wird. Allgemeine Käseausstellungen in Verbindung mit
Molkereileiterkongressen sind von der Kgl. Landwirtschaftlichen Direktion in
Stockholm 1894, 1895, 1899 und 1904 veranstaltet worden; sie sind seitdem
durch Käselagerbeurteilungen ersetzt worden. Ausser den erwähnten
umfassenderen Ausstellungen sind an verschiedenen Orten kleinere abgehalten worden
und werden auch jetzt noch von mehreren Landwirtschaftskammern regelmässig
veranstaltet; sie tragen zweifellos in hohem Grade zur Hebung der
Milchwirtschaft in engeren Kreisen bei.

Die schwedischen Butterpriifungen. Die Butterprüfungen begannen in Malmö
1891; vom Jahre 1893 an wurden solche auch in Gotenburg abgehalten. Seit
1894 werden sie als die schwedischen Butterprüf ungen bezeichnet; sie werden
durch Zuschüsse von Landwirtschaftskammern und vom Staate aufrechterhalten.
Die Butterpriifungen haben die Aufgabe, innerhalb des Landes für eine
gleichartige und für den Auslandsmarkt geeignete Exportbutter durch folgende
Massnahmen zu wirken: 1) durch Untersuchung der Beschaffenheit der Exportbutter
in verschiedenen Hinsichten durch in zweckdienlicher Weise angeordnete, unter
Mitwirkung der Butterexporteure und der Molkereikonsulenten ausgeführte
Proben; 2) durch Erteilung von Auskünften, unmittelbar nach jeder Probe, an jede
beteiligte Molkerei betreffs der Beschaffenheit ihrer Butter und der
möglicherweise ihr anhaftenden Mängel; 3) durch Ermächtigung derjenigen an den Prü-

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