- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftlicher Unterricht. Von L. Holmström

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iii. landwirtschaft.

lehen an Landstinge oder Landwirtschaftskammern gewährt werden, die sich
bereit erklärt haben, kleinere Landwirte behufs Urbarmachung von zu Acker
geeignetem Boden durch Darlehen zu unterstützen; der
Drainierungsdarlehns-fonds von 200 000 Kr zur Förderung der Drainierung kleinerer
landwirtschaftlicher Grundstücke; der Eigenheimdarlehnsfonds von 7 500 000 Kr zur Gewährung
von Darlehen zwecks Bildung von Eigenheimen (s. bez. Art.); der
Landvermittlungsfonds von 2 000 000 Kr bestimmt zur Gewährung von Betriebsdarlehen
an Landwirtschaftskammern, Aktiengesellschaften und Vereine, die die Aufgabe
haben, den Erwerb von Eigenheimen zu fördern, zum Ankauf von Grundstücken,
die zu Eigenheimparzellen zerstückelt werden sollen; der Darlehnsfonds zum
Einkauf edler Zuchtstuten in Höhe von 100 000 Kr, aus welchem
Landwirtschaftskammern, in deren Bezirk gute Vorbedingungen für den Betrieb edler
Pferdezucht bestehen, Darlehen erhalten können, die an Pferdezüchter
innerhalb des Bezirks weitergegeben werden sollen; der Fonds zur Förderung der
Torfindustrie in Höhe von 1 000 000 Kr zur Anlage von Torfstreu- und
Brenntorffabriken usw.; endlich der Fonds zur Förderung des Fischereigewerbes in
Höhe von 750 000 Kr, aus welchem Fischer Darlehen zum Einkauf von
Fischerbooten usw. (s. bez. Art.) erhalten können.

Aus dem Staatlichen Domänenfonds sind für das Jahr 1914 205 700 Kr
zur Bestreitung der Kosten der Domänenverwaltung — Gehälter, Reisekosten
usw. —- 6 110 500 Kr und 140 800 Kr zur Bestreitung der Ausgaben für die
staatlichen forstlichen bezw. landwirtschaftlichen Domänen sowie 1 000 000 Kr
zum Ankauf waldtragenden oder zur Aufforstung geeigneten Bodens angewiesen
worden.

Landwirtschaftlicher Unterricht.

Die Lehranstalten, welche den Unterricht in der Landwirtschaft zu
erteilen haben, stehen unter der Kontrolle der Kgl. Landwirtschaftlichen
Direktion und werden im wesentlichen in vier Klassen eingeteilt:
Acherbauschulen, Landwirtschaftsschulen, Landhaushaltungsschulen und
Land-wirtschaftliche Institute.

Die ersten Massregeln zur Förderung der Landwirtschaft durch Unterricht
wurden im 18. Jahrhundert von auf die wirtschaftliche Entwicklung Schwedens
bedachten Privatpersonen ergriffen. Unter ihnen sei in erster Reihe der
Patriot Jonas Alströmer erwähnt, der seine schon 1739 auf dem Gute Höjentorp
in Västergötland angelegte Schäferschule im Jahre 1748 in eine Art höhere
Landwirtschafts- und Forstschule für junge Leute mit Universitätsbildung
erweiterte. Diese Lehranstalt bestand mit einer mässigen Staatssubvention etwa
10 Jahre und dürfte eine der ersten landwirtschaftlichen Lehranstalten der Welt
gewesen sein.

Ein neues Stadium trat 1833 ein, als Edvard Nonnen nach dem Muster von
Möglin, wo er selbst unter Albr. Thaer die Schule besucht hatte, in Degeberg
am Vänern eine Lehranstalt errichtete. Dieses Institut bestand dann als höhere
Lehranstalt mit Unterstützung des Staates und mit guten Ergebnissen bis zum
Jahre 1852 und hatte da nahezu 200 Schüler gehabt, von denen später viele
bahnbrechend auf dem Gebiete der schwedischen Landwirtschaft gewirkt haben.
Von der Landwirtschaftskammer des Läns Örebro, ging der Plan zu der ersten
eigentlichen niederen Landwirtschaftsschule mit sowohl theoretischem als
praktischem Unterricht, wesentlich letzterem, aus. Die nach dem Gute
Dy-ringe verlegte Schule bestand von 1813—18, wo sie infolge pekuniärer
Schwierigkeiten niedergelegt werden musste. Nachdem indessen die guten

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