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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftlicher Unterricht. Von L. Holmström

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landwirtschaftlicher unterricht.

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worden. Der Anfang wurde damit gemacht, dass die Volkshochschulen die
Initiative zur Abhaltung kurzer Unterrichtskurse für Kleingrundbesitzer ergriffen.
Derartige freistehende Kurse werden nunmehr mit staatlicher Unterstützung von den
Landwirtschaftskammern veranstaltet und pflegen einige Tage bis zu ein bis zwei
Wochen zu dauern und aus Vorträgen, Demonstrationen und gemeinschaftlichen
Überlegungen zu bestehen. Die meistens aus älteren Männern bestehenden
Teilnehmer geniessen freien Unterricht, und viele von ihnen haben auch freie
Kost und freies Logis. Auch für die Frauen der Kleingrundbesitzer werden
kürzere Kurse mit für sie geeignetem Unterricht angeordnet.

Der Umfang und die Bedeutung dieser Kurse dürfte daraus ersichtlich sein,
dass im Jahre 1911 9 Kurse mit 12 Tagen Unterricht, 137 Kurse mit 6 Tagen
Unterricht, 83 Kurse mit kürzerer Unterrichtszeit, oder zusammen 229 Kurse
abgehalten worden sind. Zu den Ausgaben für diese Kurse gewährten der Staat
und die Landwirtschaftskammern einen Beitrag von zusammen 64 875 Kr 95
Ore.

Im Zusammenhang hiermit seien die staatlich unterstützten Studienreisen
erwähnt, die, unter Leitung eines Agronomen oder landwirtschaftlichen Konsulenten
und mit Unterstützung auch einer Landwirtschaftskammer oder einer anderen
Behörde, nach anderen Teilen des Landes .(auch nach Dänemark), wo etwas
Lehrreiches zu sehen oder zu hören ist, unternommen werden. Jede solche
Studienreise pflegt ein bis zwei Wochen zu dauern und etwa 20 Teilnehmer zu
zählen. Im Jahre 1911 wurden 47 Studienreisen, darunter mehrere für Frauen,
mit zusammen 669 Teilnehmern angeordnet. Die Beiträge des Staates und der
Landwirtschaftskammern betrugen 56 409 Kr 59 öre.

Von grosser Bedeutung ist die in den letzteren Jahren entstandene
Konsulententätigkeit. In jedem Län sind nämlich ein oder mehrere
Sachverständige, ratgebende Konsulenten, angestellt, die dem Landwirtschaft treibenden
Publikum zur Verfügung stehen. Auch durch Wanderlehrer und
Wanderinspektoren sucht man die kleineren Landbesitzer über die zur Förderung der
Landwirtschaft nötigen Massregeln zu belehren.

Die Landliaushaltungsschule hat die Aufgabe, jungen Frauen
praktischen und theoretischen Unterricht in der Hauswirtschaft und in den
landwirtschaftlichen Geschäften, die in dem Orte, wo die Schule gelegen
ist, von Frauen ausgeführt werden, zu erteilen.

Die Landhaushaltungsschulen, die ihre Tätigkeit eigentlich erst mit dem
November 1912 begonnen haben, werden wahrscheinlich an Volkshochschulen
und landwirtschaftliche Schulen verlegt werden. Jeder Kursus soll mindestens
12 Wochen dauern, und der Unterricht soll umfassen: 1) Praktischen Unterricht
(mit Übungen und Demonstrationen) im Kochen, Backen und in der rationellen
Verwertung des Fleisches; Einmachen, Waschen und Beinmachen;
Milchwirtschaft; Gärtnerei; Pflege der gewöhnlichen kleinen Haustiere sowie Wartung von
Kühen und Melken; an den Unterricht sollen sich soviel wie möglich praktische
Übungen anschliessen. 2) Theoretischen Unterricht in Ernährungs- und
Nahrungsmittelkunde; einfache Buchführung mit Berechnung der Ausgaben für den
Haushalt nach dem verschiedenen Einkommen: Gesundheitslehre, Kranken- und
Kinderpflege; ebenso in den Grundelementen der Gärtnerei und der
Haustierpflege. Die Landhaushaltungsschule soll über ein Gut von passender Grösse
verfügen können. Für jeden Kursus kann sie vom Staate einen Beitrag von 1 000
bis zu höchstens 1 800 Kr erhalten. Im übrigen gelten die für die
Landwirtschaftsschule festgestellten Bedingungen.

Landhaushaltungsschulen höherer Art sind die von dem
Fredrika-Bremer-Verein eingerichtete Landhaushaltungsschule in Rimforsa in Östergötland sowie

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