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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftlicher Unterricht. Von L. Holmström - Veterinärwesen. Von G. Kjerrulf

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veterinärwesen.

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Betreffs des Unterrichts in der Milchwirtschaft sei auf den bez. Artikel
verwiesen.

Yeterinärwesen.

Verwaltung. Das Veterinärwesen in Schweden steht unter der Oberleitung
des Obermedizinalamis; dieses hat dasselbe gemeinsam mit den Königlichen
Pro-vinzialregierungen in den einzelnen Länen in Gemässheit der für das
Obermedizinalamt geltenden Instruktion vom 31. Dezember 1900 und der einzelnen
das Veterinärwesen betreffenden Verordnungen zu handhaben. Seit 1901 gehört
dem Obermedizinalamt ein Tierarzt als ordentliches Mitglied (Medizinalrat) an.
Zu seiner Unterstützung hat er seit 1905 einen Amanuensis, der gleichfalls
Tierarzt ist; von 1914 ab wird er ausserdem einen Bureautierarzt zu seiner
Verfügung haben.

Zufolge der Kgl. Verfügung vom IT. Juni 1908 hat das Obermedizinalamt zu
seiner Unterstützung bei wissenschaftlichen Untersuchungen und anderen dem
Gebiete der Tierheilkunde angehörigen Arbeiten, besonders solchen aus den
Gebieten der Bakteriologie und der pathologischen Anatomie, eine besondere Anstalt,
die Staatliche veterinärbakteriologische Anstalt, die sich zurzeit in den Räumen
der Tierärztlichen Hochschule befindet.

Die Bekämpfung der Rindertuberkulose, soweit sie durch Untersuchungen mit
Tuberkulin und dadurch bedingte Massnahmen in den Viehställen stattfindet,
wird von der Landwirtschaftlichen Direktion geleitet. In dieser Direktion ist
seit 1908 ein approbierter Tierarzt in der Eigenschaft eines ausserordentlichen
Mitgliedes als Berichterstatter für Tuberkulinangelegenheiten angestellt. Zu seiner
Unterstützung hat er einen Tierarzt als Konsulenten für
Tuberkuloseangelegenheiten.

Gewisse vorbereitende Massnahmen hinsichtlich der ansteckenden Krankheiten
der Haustiere stehen auch den Vorsitzenden der Gesundheitsämter und
Gemeindeausschüsse in den einzelnen Orten zu.

Die tierärztliche Ausbildung findet an der Tierärztlichen Hochschule
(Veterinärinstitutet) in Stockholm statt (Statuten vom 31. Jan. und 11. Dez. 1908).
Die Hochschule steht unter Leitung einer Direktion, bestehend aus fünf von der
Regierung dazu ernannten Personen. Der Unterricht wurde 1911 von 15
Dozenten erteilt, und zwar 5 Professoren, 2 Lektoren, einem Adjunkt, 4
Labora-toren, einem Hilfslehrer und 2 Assistenten. Die Zahl der Studierenden betrug
im Jahre 1911 im ganzen 111. In demselben Jahre bestanden 12 Studierende
die tierärztliche Approbationsprüfung’. Der Kursus ist auf 4 -Jahre berechnet,
doch gehen bis zur Ablegung der Prüfung meist 5 Jahre hin.

Die Tierarzneiscliule in Skara, die älteste Anstalt der Art in Schweden, wurde
1772 gegründet und bestand bis 1889, wo sie aufhörte tierärztliche
Bildungsanstalt zu sein und in eine Hufbeschlaglehranstalt umgewandelt wurde, mit einem
Tierarzt als Leiter.

Kursus zur Ausbildung von Provinzialtierärzten. Zufolge der Kgl.
Verfügungen vom 22. Nov. 1901 und vom 23. Okt. 1908 und des hierauf
fussenden Zirkidars des Obermedizinalamts vom 15. Jan. 1909 wird alle drei
Jahre an der Tierärztlichen Hochschule ein besonderer Kursus abgehalten zur
Ausbildung approbierter Tierärzte in den Gegenständen, die von besonderer
Wichtigkeit für künftige Provinzialtierärzte sind.

Nach der geltenden Veterinärinstruktion vom 31. Dez. 1912 kommen für das
Amt eines Provinzialtierarztes nur solche in Betracht, die diesen Kursus mit
Erfolg durchgemacht haben.

Von Zeit zu Zeit werden ausserdem auf Staatskosten Wiederholungskurse für

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