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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach - Landwirtschaftskammern. Von V. Heyman

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die land wirtschaft,sk ammern.

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das sich nicht umgehen lassen dürfte, wenn man der Gefahr unverantwortlicher
Beschlüsse zufalliger Majoritäten vorbeugen will.

Die Landwirtschaftskammern, die in hohem Grade zur Förderung der
Landwirtschaft und ihrer Nebengewerbe beigetragen haben, hatten anfangs keine
anderen Einnahmen als die Mitgliederbeiträge. Bald kamen jedoch vom Staate
für gewisse Zwecke gewährte Unterstützungen und Darlehen mit oder
ohne Rückzalilungspflicht hinzu. Die im Jahre 1855 veränderte
Branntweingesetzgebung brachte den Kammern grosse Einkünfte, indem sie nun bis zum
Jahr 1885 ein Fünftel und danach ein Zehntel der innerhalb der betreffenden
Bezirke einfliessenden Branntweinverkaufs- und Kleinverkaufsgebühren zu ihrer
Verfügung erhielten. Durch die Verordnung von 1905 wurde die Verteilung
dieser Mittel dahin geändert, dass ein Achtel sämtlicher innerhalb des ganzen
Reichs einfliessenden derartigen Gebühren zwischen die Gesellschaften im
Verhältnis der Einwohnerzahl der betreffenden Bezirke verteilt wurden. Im Jahre
1913 beschloss der Reichstag, dass die aus der Herstellung und dem Verkauf
von Branntwein herrührenden Mittel fortan in ihrer Gesamtheit der Staatskasse
zufliessen sollten. Die den Landwirtschaftskammern dafür zu leistende
Entschädigung wurde gleichzeitig auf 2 100 000 Kronen festgesetzt.

Branntweinverkaufsgebühren an die Landwirtschaftskammern.

Kalenderjahr Durchschnittlich pro Jahr, Kr

1856—1860 ............ 183143

1861—1865 ............ 240 520

1866-1869 ............ 247 224

Verkaufsjahr

Vio 1870—30 9 1875 ........ 364 334

’.’io 1875—s% 1880 ........ 860 224

Durch die reichlichen Staatszuschüsse, die die Landwirtschaftskammern in
Form von Branntweinmitteln erhielten, wurden sie in die Lage gesetzt, in sehr
beträchtlichem Grade ihre Tätigkeit zu erweitern und kräftig das
landwirtschaftliche Gewerbe zu unterstützen. Während einer langen Reihe von Jahren gingen
auch so gut wie alle Geldunterstützungen für die Landwirtschaft von den
Landwirtschaftskammern aus; der Staat trug nur in geringem Masse durch direkte
Geldbewilligungen bei. In letzterer Zeit sind indessen staatlicherseits
Geldmittel zur Förderung der Landwirtschaft immer reichlicher bewilligt worden;
auch diese sind aber in grosser Ausdehnung durch die Landwirtschaftskammern
zur Verteilung gekommen. So erhalten sie nunmehr Staatszuschüsse zu
Ackerbau-, Rindvieh-, Pferde- und Schweineprämiierungen, zur Fischereiverwaltung
und Förderung der Fischerei, zur Veranstaltung von Unterrichtskursen für
Kleinbauern, zur Studienreisen, für Schweinezuchtvereine und Schweinezuchtstationen, zur
Unterstützung von Samenkontrollstationen, Landvermittlungs- und
Buchhaltungsbureaus sowie zur Anstellung von Landwirtschaftskonsulenten und
Wanderinspektoren. Seit 1913 erhalten sie auch Staatszuschüsse zu lokalen Untersuchungen
behufs Einsammelns von landwirtschaftsstatistischen Angaben und Primärangaben
für eine Fischereistatistik. Einige Landwirtschaftskammern beziehen auch
Zuschüsse von den Landstingen (Provinziallandtagen).

Ihre Einnahmen und Ausgaben vom Jahre 1882 an — dem ersten Jahre,
für welches vollständige Angaben vorliegen — sind aus Tab. 32 ersichtlich,
ihre Einnahmen aus Branntweinmitteln vor dieser Zeit aus den im Text
mitgeteilten Ziffern.

Das grösste Einkommen hatte im Jahre 1911 die Landwirtschaftskammer des
Läns Malmöhus mit 312 177 Kr, das kleinste die Landwirtschaftskammer des
nördlichen Teiles des Läns Kalmar mit 53 877 Kr.

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