- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
180

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Forstwirtschaft - 1. Die Wälder. Von Th. Örtenblad

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IV. FORST WIKTSCHAFT.

Der Flächeninhalt der öffentlichen Wälder beträgt 8 958 448 Hektar,
wovon 4 988 912 Hektar von verwendbarem Waldgebiet und 3 969 536
Hektar von nicht kulturfähigem Boden eingenommen werden. Bei diesen
Wäldern sind auch solche mitgerechnet, welche Häraden und Gemeinden
gehören. Die letzteren verteilen sich folgendermassen:

Gemeinwälder von Häraden.......... 98 342 Hektar

Städten gehörige Wälder............ 34 821 >

Kirchspielen gehörige Wälder .......... 559 601 >

Samma (>92 764 Hektar

A) Die Staatswälder, in dem weiten Sinne, in dem dieser Begriff im
vorhergehenden genommen wurde, verteilten sich 1911 nach Hektar
folgendermassen — in der Regel mit Einschluss der nicht kulturfähigen
Gebiete i1 •

1890 1900 1911
Staatswälder............ 3 408 751 4 518066 4 636 779
Überschüssige Gebiete2....... 1 049 249 927 671 1 204 051
Zu den Krondomänen gehörige Wälder 240 710 171 518 142 411
Zu Amtswohnungen gehörige Wälder . 16 920 14 055 12 437
Flugsandpflanzungen ........ 1397 1333 1349
Summa A 4 717 027 5 632 643 5 997 027
An Bergwerke überlassene Wälder . . 40 604 32 572 36109
An Sägewerke überlassene Wälder . . 269 070 119 835 64 796
Zu Pfarrhöfen gehörige Wälder . . . . 342 083 348 952 353 624
Zu öffentlichen Anstalten gehörige Wäl-
der ............... 33 379 43 347 42 668
Zu den »Kronohemman» gehörige Wäl-
der» ............... 1 472 907 1 128 044 707 116
Summa B 2 158 043 1 672 750 1 204 313
Gesamtsumme, Hektar 0875 070 7 305 393 7 201 340

Hierzu kommen die zu den Renntierweiden des Hochgebirges gehörigen
Waldbezirke, die im Jahre 1911 1 051 065 Hektar umfassten, wovon jedoch
887 398 Hektar kahles Gebirge und anderer nicht kulturfähiger Boden,
sowie ferner kleinere Kronohemman, Inseln und Schären im Umfange von
3 217 Hektar. Die Abnahme der Staatswälder an Umfang, die sich aus
dem Vergleich der Hauptsumme für 1911 mit der für 1900 ergibt, erklärt
sich daraus, dass 420 928 Hektar Kronohemman in Privatbesitz
übergegangen waren.

Unter A sind hier diejenigen Waldgebiete aufgeführt, über welche der
Staat selbst verfügt, oder die von ihm verpachtet sind, unter B die für
andere Zwecke eingeräumten. Die kleineren Kroninseln gehören zur ersten
Gruppe, die Renntierweiden des Hochgebirges zur zweiten. Ein Teil der
unter B aufgeführten Gebiete gehört nicht dem Staate.

1 Teilweise sind hier auch andere öffentliche Wälder als staatliche miteingerechnet: vgl.
den Text. — 2 »Überschüssige Gebiete» (»överloppsmarker») bezeichnen diejenigen Gebiete,
die bei der Absonderung der Domänen als nicht zu bereits vorhandenen Landgütern usw.
gehörig befunden, sondern dem Staate zugewiesen wurden. — 3 Sowie zu den Neubrüchen
gehörige Wälder.

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