Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Forstwirtschaft - 1. Die Wälder. Von Th. Örtenblad
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GESETZGEBUNG UND VERWALTUNG.
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Anfang 1912 auf 142, von denen etwa die Hälfte gleichzeitig in
Privatdienst beschäftigt war.
Zu den Forstbeamten gehören auch die staatlichen Forstingenieure, 3
an der Zahl. Diese haben in den Teilen des Landes, in denen es keine
Wäldpflegekommissionen gibt, die forstlichen Geschäfte der privaten
Waldbesitzer wahrzunehmen. Die Forstingenieure werden vom Staate
besoldet, beziehen aber ausserdem Tagegelder von den privaten
Waldbesitzern, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Die Arbeit der
Forstingenieure besteht in Waldbewirtschaftung, Drainierung sumpfigen
Waldlandes, Anordnung von Hilfsdurchforstungen und sonstiger Waldpflege,
Forstwirfschaftsunterricht an landwirtschaftlichen Lehrenanstalten u. a. m.
Forstinstitut in Stockholm.
In den Teilen des Reiches, wo es Waldpflegekommissionen gibt, können
die privaten Waldbesitzer die Hilfe derjenigen Beamten dieser
Verwaltungen in Anspruch nehmen, die den Namen Provinzialoberförster und
Provinzialhilfsoberförster führen. Es gibt in Schweden 23
Provinzialoberförster, für jede Waldpflegekommission einen.
Provinzialhilfsoberförster gibt es nur in Landstingsbezirken, wo der Provinzialoberförster
seine Arbeiten nicht allein bewältigen kann.
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