- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Forstwirtschaft - 2. Forstindustrie. Von E. Arosenius - Flösserei. Von Th. Örtenblad

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FLÖSSEREI.

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tionalen Holzmarkt beruht daher zum Teil auf den zahlreichen, als
Flösswasser geeigneten Flüssen. Im allgemeinen ist die Stromrichtung der
schwedischen Flüsse eine südöstliche, südliche oder südwestliche. Für die
Flösserei ist dies von Wichtigkeit, weil zufolge dieses Umstandes die
Schnee- und Eisschmelze zuerst an den Mündungen der Flüsse eintritt und
allmählich stromaufwärts fortschreitet. Dadurch werden Eisgang und
Hochwasser weniger überwältigend als in den Flüssen mit Stromrichtung nach
Norden. In der Regel haben die Flüsse so hohe Ufer, dass sie nicht
einmal bei Hochwasser das umgebende Land überschwemmen, also auch
dann für die Flösserei zu verwenden sind. Die grossen Ströme in
Norrland und Dalarne, deren Quellen im Hochgebirge liegen, haben dank der
dortigen Schneeschmelze einen so anhaltenden Wasserreichtum, dass die
Flösserei in der Regel den ganzen Sommer hindurch betrieben werden
kann. In Südschweden wie an denjenigen Stellen in Nordschweden, wo
der Wasservorrat der kleinen Flüsse und Nebenflüsse nur zur Zeit des
Frühjahrshochwassers ausreichend ist, hat man die vorhandenen
grösseren und kleineren Seen häufig durch verhältnismässig billige Dammbauten
in regulierbare Wasserbehälter im Dienst der Flösserei verwandelt.

Man unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Flösswassern. Fast alle
Hauptflüsse sowie viele Nebenflüsse in Nordschweden sind öffentliche
Flösswasser. Private Flösswasser finden sich fast nur noch da, wo alles zu flössende
Holz einem Besitzer gehört. Öffentliche Flösswasser werden auf Ansuchen eines
oder mehrerer daran interessierter Waldbesitzer bei der Kgl. Provinzialregierung
eingerichtet. Zuerst wird durch einen von der Provinzialregierung ernannten
Beamten eine Besichtigung vorgenommen, wobei nach Anhörung der Besitzer
von Uferland und anderer, deren Interessen von der beantragten Anlage berührt
werden, die aufzuführenden Bauten, die Höhe der Amortisation, die Einteilung
in Bezirke sowie die Bauzeit bestimmt werden. Nach Beendigung der Arbeiten
findet eine Besichtigung statt, und das Flösswasser wird für eröffnet erklärt;
gleichzeitig erlässt die Provinzialregierung ein Reglement für einen Flössverein,
der für die Flösserei zu sorgen und die Kosten auf die Flössherren zu verteilen
hat; diesen Kosten wird auch die Amortisation der erforderlichen Bauten
zugerechnet.

Verschiedene der grossen Ströme konnten ohne weitere Massnahmen, in
dem Zustande, in welchem die Natur sie gebildet, auf grössere oder kleinere
Strecken für die Flösserei verwendet werden. Die Regulierung der Nebenflüsse
erfordert meist verhältnismässig viel Arbeit und grosse Unkosten, weshalb sie
auch im allgemeinen später für die Flösserei reguliert wurden als die
Hauptflüsse. Gegenwärtig sind wohl die meisten ausgebaggert, doch wird die Arbeit
noch auf weitere ausgedehnt werden müssen. Ob die Einrichtung eines
Wasserlaufs lohnend ist, hängt in jedem einzelnen Falle von der voraussichtlich zu
flössenden Holzmenge und von den Kosten der Regulierung ab. Allgemein kann
man sagen, dass die Regulierung auch ganz kleiner Gewässer sich lohnt.

Bei grösseren Strömen bestehen die Arbeiten zur Gewinnung eines
Flösswassers hauptsächlich im Sprengen von hindernden Steinen, Anlegen von
Kasten zur Regulierung von Stromschnellen und Wasserfällen oder Verengung des
Strombettes, weiter im Bekleiden von Ufern, die dem Zerreissen ausgesetzt sind,
und Anlegen von Abweisrechen, damit die Hölzer in der gewünschten
Richtung schwimmen; hierdurch kann man niedrige Uferwiesen, Wasserwerke,
Brük-kenpfeiler und dergl. schützen. An den Mündungen jener grösseren und söl-

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