- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VII. Industrie, Handwerk und Hausgewerbe. Einl. von Alf. Larson - 1. Nahrungs- und Genussmittel. Einl. von Alf. Larson - Brauindustrie. Von P. Klason - Tabak. Von Å. G. Ekstrand

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vir. INDUSTRIE, HANDWERK UND HAUSGEWERBE.

wasser (Sockerdricka) und die Limonaden, hei deren Herstellung man jetzt statt
natürlicher Fruchtsäfte meist künstliche Essenzen verwendet.

Im Jahre 1911 betrug die Gesamtzahl hierhergehöriger Fabriken 256 mit
einem Herstellungswert von 4 722 000 Kr. Ausserdem werden Mineralwässer und
Limonaden in mehreren Brauereien der Provinz hergestellt.

Im Jahre 1629 wird Tabak zum ersten Male in Schweden erwähnt. Im Jahre
1640 dürfte die Einfuhr ungefähr 30 000 kg betragen haben, und schon 1641
bekam die sogenannte »Südkompagnie» das Recht der ausschliesslichen
Tabakseinfuhr. Im Jahre 1662 wurde eine Art Staatsmonopol derart eingeführt., dass der
Tabakshandel von nun an unter der Verwaltung von der Regierung ernannter
Bevollmächtigter stehen sollte, die das ausschliessliche Recht im ganzen Reiche
mit Ausnahme von Estland und Livland Tabak einzuführen und
Tabakspinnereien anzulegen, gegen eine jährliche Summe von 120 000 Talern Kupfermünze
die ersten fünf Jahre, 170 000 Talern die übrigen fünf Jahre, pachteten. (Ein
Spezietaler, entsprechend etwa 4 Kronen, war zu jener Zeit = 6 Taler
Kupfermünze.) Zu Beginn scheint das Pachtmonopol zur Zufriedenheit ausgeübt
worden zu sein, und die Einkünfte daraus waren für den Staat von Bedeutung.
Indessen klagte die Bürgerschaft auf mehreren Reichstagen über
Unzuträglichkeiten, die das Monopol diesem Stande verursachte, und nachdem die Pacht
1672 gegen eine auf 100 000 Taler Kupfermünze herabgesetzte Summe erneuert
worden war, wurde sie 1685 aufgehoben und der Tabakshandel freigegeben.
Die Einkünfte des Staates aus dem Tabak haben seitdem hauptsächlich in
Zollgebühren bestanden.

Die gewöhnlichste Art für die Anwendung des Tabaks war während des 17.
Jahrhunderts das Pfeifenrauchen und das Kauen.

In Übereinstimmung mit dem Bestreben der Freiheitszeit, das Erwerbsleben zu
fördern, wurde 1748 bestimmt, dass Tabaksplantagen bei allen Städten ausser bei
den nördlichsten angelegt, werden sollten, und eine Kontrolle wurde darüber
angeordnet, dass schwedischer Tabak in vorgeschriebener Menge in jeder
Tabakspinnerei angewandt wurde. Schon vorher war, um dem Schmuggel, über den häufig
Klage geführt wurde, entgegenzuwirken, vorgeschrieben worden, dass aller Tabak,
einheimischer wie ausländischer, mit einer Stempelgebühr belegt werden sollte, und
1748 wurden die bis dahin geltenden Einschränkungen bezüglich der Einfuhr
von Tabaksblättern aufgehoben und stattdessen ausser den gewöhnlichen
Zollabgaben noch eine »Verbrauchsakzise» eingeführt, die von jedem Mann und jeder
Frau, die Tabak geniessen wollten, mit höchstens 1 Taler Silbermünze für »Adel,
Geistliche, Standespersonen und Bürgerschaft in den grösseren Städten für
Rauchtabak» entrichtet wurde; für Schnupftabak wurde eine kleinere Abgabe
entrichtet, Soldaten und Bootsleute im Dienste der Krone bezahlten gar keine
Steuer. Als eine Eigentümlichkeit sei erwähnt, dass Gustav III. 1785—86 einen
Entwurf zu einem Staatsmonopol ausarbeiten liess, der jedoch wegen des
Widerstandes des Reichstages und der traurigen Erfahrungen mit den staatlichen
Branntweinbrennereien niemals zur Ausführung kam, wohl aber dem Staate
beträchtliche Ausgaben verursachte. Mit. Beginn des 19. Jahrhunderts nimmt
die Zahl der gesetzgeberischen Massregeln betreffs des Tabaks mehr und mehr
ab, und bis heute haben sie sich nur auf die Zollsätze bezogen, die gegenwärtig
(1912) folgende sind:

unbearbeiteter Tabak, Blätter und Stengel .... 1 Kr pro kg

Zigarren und Zigarretten............4 > » »

andere Arten..................1’20 > ■ ■

Tabak.

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