- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VII. Industrie, Handwerk und Hausgewerbe. Einl. von Alf. Larson - 11. Sonstige Industrien - Graphische Industrie. Von Alf. Larson - 12. Handwerk und Hausgewerbe. [Von A. Raphael] - Handwerk. Von C. J. F. Ljunggren

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handwerk.

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begannen. 1911 gab es in Schweden 41 lithographische Anstalten mit
1 564 Arbeitern und einem Herstellungswert von 4 314 000 Kr. Die
grösste war Norrköpings litografiska aktiebolag, die hauptsächlich
Geschäftsdrucke in grossen Auflagen herstellt, mit einem Fabrikations wert
von etwa 2 100 000 Kr. Dahinter folgen Generalstabens litografiska
anstalt, die hauptsächlich Karten, wissenschaftliche Abbildungen und
photographische Reproduktionen, besonders aber den gesamten amtlichen
Kartendruck in Schweden ausführt, mit einem Herstellungswert von 500 000
Kr, und die lithographische Abteilung der Centraltryckeri für den Druck
von Koten, Wert- und Geschäftspapieren.

Die Lichtdruckereien sind in der Regel mit den photochemigraphischen
Anstalten verbunden und stellen besonders Reproduktionen von
Kunstwerken, wissenschaftlichen Gegenständen und Photographien her.

12. HANDWERK UND HAUSGEWERBE.

Handwerk.

Man darf behaupten, dass die Geschichte des schwedischen Handwerks
in Ansehung ihrer früheren Zeitabschnitte und besonders während des
Mittelalters in ihren Hauptzügen mit der Entstehung und Entwicklung
des Zunftwesens zusammenhängt, da durch deutsche und teilweise auch
dänische Einflüsse im Lande das Gildenwesen eingeführt und so der Grund
zu den Zunftordnungen gelegt wurde, die wie in Deutschland geeignet
waren, den Handwerksmeistern einen lohnenden Betrieb ihres Handwerks zu
ermöglichen und ihnen gleichzeitig gewisse soziale Vorteile zu
verschaffen.

Wie in anderen Ländern, so leitet auch das Berufshandwerk in Schweden
seinen Ursprung von dem Hausfleiss in den Städten her, wo eine grössere
Volksmenge eine Arbeitsteilung lohnend machen und besonderen Gewerbetreibenden
einen für ihren Unterhalt genügend grossen Kundenkreis schaffen konnte.

Schon zeitig veranlasste die Sorge für das Aufblühen der Städte die
Machthaber, sowohl Handel wie Handwerk möglichst dort zu konzentrieren; ein Brief
des Herzogs Waldemar von 1315 enthält bereits derartige Vorschriften. Doch
räumt das allgemeine Landrecht von 1347 den Handwerkern noch das Recht
ein, ihre Gewerbe auf dem Lande zu treiben, und das Stadtrecht verbietet es
wenigstens nicht; nur den Goldschmieden war um diese Zeit streng
vorgeschrieben, in der Stadt zu wohnen.

Die ersten grösseren technischen Fortschritte des Handwerks wie auch die
rechtlichen Formen, in denen es sich bis auf unsere Tage bewegte (»Zunftwesen»),
verdankt Schweden grösstenteils Ausländern — nämlich den deutschen
Gewerbetreibenden, die sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in grösseren schwedischen
Städten niederliessen. Schon im Visbyer Stadtrecht werden mehr als 20
verschiedene Zünfte aufgezählt; im übrigen Schweden wurde die Institution
wahrscheinlich erst im Anfang des 14. Jahrhunderts eingeführt. Die älteste vor-

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