- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
593

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VIII. Handel. [Von A. Berencreutz.] - Handelspolitik. Von S. Brisman - Binnenhandel. Von H. Rosman

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binnenhandel.

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kg belegt; da die eingeführten Schuhwaren der teureren Art angehören,
entspricht dies nur 25 % des Wertes; hierin ist jedoch auch der Schutz für das
einheimische Gerbereigewerbe enthalten. Auf Gummischuhen ruht ein Zoll von
1*20 Kr pro kg, d. h. 25 % des Wertes. Im übrigen sei erwähnt, dass der Zoll
auf Glaswaren ca. 1 i bis 1 3 des Wertes beträgt, auf Zement 60 Ore pro dz,
entsprechend mehr als 20 % des Wertes, auf Halbfabrikate aus Eisen und Stahl
16 % bei Abzug zollfreien Waren, sonst 5 %, auf Eisen- und Stahlwaren bei
Abzug der zollfreien Waren 25 %, sonst 14 %. Für Maschinen ist in Vereinzelten
Fällen ein Wertzoll von 10 % beibehalten worden, und der Zoll darf keinesfalls
weniger als 5 % des Wertes betragen; im Durchschnitt beträgt er ca. 10 %.

Wie gross die Unterstützung ist, die verschiedene Erwerbszweige durch die
Zölle seitens des Staates geniessen, lässt sich nur in gewissen Fällen berechnen.
Als Beispiel sei der Zuckerzoll erwähnt. Die Zuckerfabriken verkaufen über 130
Mill. kg Zucker jährlich, und da in der Regel der Preis über den des
ausländischen um wenigstens annähernd so viel erhöht wird, als der Zoll es erlaubt,
so haben die Einwohner des Landes an die Zuckerindustrie und die
Zuckerrübenbauer in Form eines erhöhten Preises für Zucker 11 Ore pro kg zu
entrichten, d. h. zwischen 14 und 15 Mill. Kr jährlich. Für die meisten anderen
Gewerbe ist indessen eine derartige Berechnung erst nach eingehenden
Untersuchungen möglich, solche liegen aber bisher nicht vor.

Die Zölle bezwecken, den einheimischen Absatz zu schützen und die Einfuhr
zu beschränken. Es liegt da nahe, dass der Staat auch etwas dafür tut, um den
Absatz im Auslande zu unterstützen, und um die Ausfuhr zu vermehren. Früher
bediente man sich zu diesem Zwecke der Ausfuhrprämien. Diese haben nun
aufgehört, stattdessen hat man aber in Ländern mit Staatseisenbahnen, vor allem
in Deutschland, besonders niedrige Ausfuhrtarife eingeführt. In Schweden ist
im Jahre 1912 ein diesbezüglicher Beschluss gefasst worden, hauptsächlich geltend
für Eisen- und Stahlwaren, Maschinen, Papier und Pappe. Diese Tarife sind
jedoch nur provisorisch und dürften in Zukunft eine wesentliche Erweiterung
erfahren. (Vgl. im übrigen die Abschnitte über Zollgesetzgebung und
Zollverwaltung.)

Binnenhandel.

Schwedens Binnenhandel war zu allen Zeiten von grosser Bedeutung
für die Entwicklung des Landes. Wesentlich erleichtert durch die
zahlreichen Wasserstrassen — die gewTissermassen die Voraussetzung für die
gesamte Kultivierung des Landes gebildet haben —, waren die
Beziehungen der verschiedenen Landesteile zueinander stets sehr lebhafte.
Noch mehr wurde der inländische Warenaustausch befördert durch die
modernen Verkehrsmittel zu Lande und durch die freiere
Handelsgesetzgebung, die das Zunftsystem mit seinen den Handel hemmenden
Beschränkungen beseitigte.

Die Gesamtzahl der Kaufleute in Schweden, die sich 1845 nur auf etwa
7 000 belief, war 1911 auf 37 729 gestiegen; die Höhe des beschäftigten
Personals belief sich auf 54 591 Personen.

Während der grösseren Hälfte des Mittelalters und noch weit in die Neuzeit
hinein suchte man fast den gesamten Handel in die Städte zu legen. Dazu
war natürlich ein Verbot des gewerbsmässigen Handels auf dem platten Lande
erforderlich. Wir finden ein derartiges Verbot bereits während der zweiten
Hälfte des 13. Jahrhunderts. Der Markt in der Stadt war der einzige Ort, wo

38 — 1H0177. Schweden. II.

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