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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IX. Schiffahrt. Von H. Rosman - Häfen, Schiffsdocks u. a. Von V. Fellenius - Lotsen- und Leuchtfeuerwesen. Rettungsstationen für Schiffbrüchige. Von E. A. Smith

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IX. SCHIFFAHRT.

Obenstehende Tabelle enthält nähere Angaben über die Häfen, die im Jahre
1910 einen Tonnengehalt angekommener und abgegangener Schiffe von über
500 000 Registertons aufwiesen.

Schiff docks zur allgemeinen Benutzung gibt es in Stockholm,
Gotenburg, Malmö, Oskarshamn, Norrköping u. a. Orten. Ausserdem gibt es
für den Bedarf der Marine ein Dock in Stockholm und sieben in
Karlskrona.

Obenstehende Tabelle gibt eine Ubersicht über die Dimensionen der
Schiffsdocks u. a.

Grössere Aufschlepphellinge (Schlippe) für Schiffe gibt es in
Stockholm (Finnboda), Gävle (Gävle varv och verkstäder), Malmö (Kockums
mekaniska verkstad) und Gotenburg (Lindholmens verkstad und
Götaver-ken). Auf die fünf genannten Aufschlepphellinge können (nach Angaben
der Besitzer) Schiffe gehoben werden bis zu:
einer Länge von 79-3 bezw. 84, 84, 76 und 75 m.

einem toten Gewicht von etwa 1 500 bezw. 2 000, 1 300, 1 200 und 1 500
Tonnen.

Das Lotsen- und Leuchtfeuerwesen. Die Rettungsstationen für

Schiffbrüchige.

Die Lotsen- und Leuchtfeueranordnungen sowie die Rettungsstationen
für Schiffbrüchige bilden in Schweden ein einziges Amt, das Lotsenamt,
das der Lotsendirektion unterstellt ist.

Schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts gab es Vorschriften, wonach
derjenige, der das Lotsen eines Schiffes übernommen hatte und es auf Grund
auflaufen liess, sein Leben verwirkt hatte, sofern das Auflaufen nicht durch
Seegang und heftigen Sturm verursacht worden war. Das Lotsenamt als
Staatsanstalt datiert aus der Zeit Karls XI. Im Jahre 1655 erhielten die
staatlichen Lotsen gewisse Grundstücke, die von Lasten befreit waren,
wohingegen aber die Besitzer verpflichtet waren, vorzugsweise für die dem Staate
gehörigen Schiffe Lotsendienste zu verrichten. In dem Masse, wie die
Kriegsflotte vermehrt wurde, erfuhr auch das Lotsenwesen eine Erweiterung. 1687
wurde das Amt des Generallotsendirektors eingerichtet. 1774 wurde der
Lotsenzwang eingeführt, d. h. die Verpflichtung für die Schiffe, die von offener
See herkamen, Staatslotsen anzuwenden. Pricken und andere Seezeichen waren
bereits während des Mittelalters in Gebrauch, unter der Regierung Gustavs I.
wurde es aber im Jahre 1550 den Schärenbauern zur Pflicht gemacht, sowohl
innerhalb wie ausserhalb des Schärenbezirks die Untiefen durch Besenpricken
kenntlich zu machen. Nunmehr werden die Fahrrinnen in der Weise
bezeichnet, dass man auf der einen Seite rotgemalte Besenpricken, auf der anderen
schwarz- und weissgemalte Stangenpricken hat.

Betreffs des Leuchtfeuerwesens sei bemerkt, dass der Leuchtturm auf dem
Kullen in Schonen der älteste (innerhalb des jetzigen Schwedens) ist und bereits
1560 errichtet wurde. Erst nach 1800 jedoch ging die Entwicklung des
Leuchtfeuerwesens rasch vorwärts. Das erste Feuerschiff wurde 1844 bei Falsterborev
stationiert.

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