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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IX. Schiffahrt. Von H. Rosman - Lotsen- und Leuchtfeuerwesen. Rettungsstationen für Schiffbrüchige. Von E. A. Smith

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IX. SCHIFFAHRT.

bestehen; bei der Leuclitfeuerabteiluug aus Leuclitturmoberwärtern,
Leuchtturm Wärtern und Leuclitturmgehilfen; endlich bei den
Rettungsstationen aus Aufsehern, Bootssteuerleuten und Ruderern.

Alle beim Lotsenwesen fest angestellten Personen sind verpflichtet,
bei Ausbruch eines Krieges oder bei grösseren Kriegsrüstungen auf
diesbezügliche Verfügung der Kgl. Regierung bei der Marine
dienstzutun. Schon in Friedenszeiten besorgt jedoch das Lotsenamt das sehr
entwickelte Kiistensignalwesen der Marine. Der Generallotsendirektor
sowie das Personal in den Lotsenbezirken unterstehen den Kriegsgesetzen.

Das Lotsenpersonal soll die Fahrwasser und die Untiefen in der Nähe
derselben genau kennen, auch wenn keine Seezeichen ausgelegt sind; es
hat die Pricken sofort nach dein Aufbrechen des Eises anzubringen,
darüber zu wachen, dass von ausländischen Plätzen ankommende Schiffe nur
die offiziellen Lotsenfahrwasser benutzen und Zollstationen anlaufen,
sowie dem seefahrenden Publikum mit Lotsendiensten usw. beizustehn. Die
Lotsen beziehen kein festes Gehalt, sondern ihr Einkommen besteht der
Hauptsache nach aus den Lotsengeldern, die sie von Seefahrenden nach
verrichteter Lotsung erheben. Auf Lntsenstationen mit geringem oder
unzureichendem Lotsengeldverdienst erhält jedoch das Personal
gewöhnlich eine Besoldung, die zwischen GO und 1 200 Kronen variiert. Die
Lotsengelder auf jeder Lotsenstation werden zu Ende jeden Monats
zwischen den Lotsenden verteilt, im allgemeinen zu gleichen Teilen, sog.
Lotsenantcilen. Diese sind der Grösse nach äusserst verschieden. So
betrug im Jahre 1911 der grösste Lotsenanteil 4 911 Kronen, der kleinste nur
4 Kronen. Ersterer fiel den Lotsen bei Oxelösund zu, letzterer dem
Personal einer kleineren Lotsenstation an der öländischen Küste.

Im Herbst 1912 unterbreitete die Lotsendirektion der Regierung einen
neuen Besoldungsentwurf für das Lotsen- und Leuchtfeuerpersonal.
Dieser enthielt mehrere Neuerungen. Da aber in dein Entwurf unter anderem
vorgeschlagen wurde dass die Lotsen nur 20 % von den Lotsengeldern
erhalten, und dass ihr hauptsächlichstes Einkommen aus festem Gehalt
bestehn, ferner sowohl das Lotsen- als das Leuchtfeuerpersonal auch
gegen seinen Willen von einem Ort nach einem anderen sollte versetzt werden
können, so stiess der Entwurf auf Widerstand sowohl bei den Vertretern
der Schiffahrt, welche befürchteten, dass die Diensttüchtigkeit und der
Eifer der Lotsen dadurch eine Verminderung erfahren würden als auch
bei dem Personal im allgemeinen, das es für allzu gewagt hielt, unter den
neuen Voraussetzungen einen eigenen Herd zu gründen.

Der Entwurf, der von einer besonderen Kommission umgearbeitet
worden ist, wird seinerzeit der Prüfung und Genehmigung des Reichstages
unterstellt werden.

Das Leuchtfeuerpersonal hat die Leuchtfeuer zu besorgen und, was
die Seeleuchttürme betrifft, zuzusehen, dass sie von Sonnenuntergang
bis zu Sonnenaufgang brennen, sofern nicht die Schiffahrt innerhalb der
Leuchtweite des Leuchtturms durch festes Eis verhindert ist; ihm liegt

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