- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 1. Eisenbahnen. Von [G. Welin] T. Hamnell

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X. VERKEHRSMITTEL.

für Personenzüge 36 km und für Güterzüge 16 km die Stunde (1!(11). Uie
grösste zulässige Geschwindigkeit für Schnellzüge ist gegenwärtig !t0 km die
Stunde.

Speisewagen.

Verwaltung. Verkeh rstarife.

Die zentrale Verwaltung der staatlichen Eisenbahnen geschieht durch
die von der Regierung eingesetzte Eisenbahndirektion (Järnvägsstyrelsen),
unter welcher der laufende Betrieb mit dazugehörigen Einrichtungen von
fünf Bezirksdirektionen (distriktsförvaltningar) gehandhabt wird, deren
Mitglieder gleichfalls von der Regierung ernannt werden. Im
Zusammenhang damit, dass der Eisenbahndirektion bei der Durchführung der letzten
Neuorganisation (1008) ein ziemlich ausgedehntes ökonomisches
Beschlussrecht erteilt wurde, und zwar auch bezüglich neuer Anlagen, sind der
Direktion zwei von der Regierung auf zwei Jahre ernannte
Eisenbahnbeiräte (järnvägsfullmäktige) beigegeben worden, die an den meisten
wichtigeren Beschlüssen der Direktion teilnehmen. Für die Prüfung und
Kontrolle der Rechnungssachen der Staatseisenbahnen und der Verwaltung der
Eisenbahndirektion findet sich ein besonderes Oberrevisionsbureau,
bestehend aus drei von der Regierung für jedes Jahr eingesetzten, ausserhalb
der Eisenbahnverwaltung stehenden Personen.

Die Privatbahnen stehen unter der Verwaltung von Direktionen, die
von den betreffenden Eisenbahngesellschaften eingesetzt werden. Sind
staatliche Darlehen oder Staatsunterstützungen in anderer Form gewährt
worden, so pflegt die Regierung in diesen Direktionen von ihr gewählte
Vertreter zu besitzen.

Konzessionen zur Anlage von Privateisenbahnen werden der Regel nach
von der Regierung bewilligt, die auch die Tarife sowohl für die Staats-

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