- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
690

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 3. Landstrassen. Von C. E. Gyllenberg

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STÄDTISCHE VERKEHRSMITTEL.

einkunft über sog. Spanndienstrotten, die die Obliegenheiten nach bestimmten
Grundsätzen unter sich verteilen sollten. Im allgemeinen war wohl das
Fahrgeld eine sehr geringe Vergütung für die Mühen der Fuhrhalterei, weshalb auch
Unzufriedenheit und Klagen nie verstummten. Endlich begann man im Jahre
1810 da, wo es möglich war, die Sache im Wege der Submission zu ordnen:
die Pferde sollten künftighin gegen ein höheres Fahrgeld gestellt, und es sollten
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bewilligt werden. Gewöhnlich wurde der
Fuhrhalter oder ein ganz nahe der Fuhrhalterei wohnender Bauer der
Unternehmer; waren aber die Pferde, die dieser zu stellen übernommen hatte,
sämtlich vorgespannt, so trat die Verpflichtung der Vollbauern ein, auf Verlangen
Reservevorspann zu leisten.

Seit der Verordnung von 1878 über das Fuhrhaltereiwesen kann von
einer durch dasselbe hervorgerufenen »Mühe» nicht mehr die Rede sein.
Das Fahrgeld wird pro Meile länsweise von der Regierung (nach den
Vorschlägen der Provinzialregierung und des Landstings) festgesetzt. Ist
jedoch beim Submissionstermin der niedrigste von einem zuverlässigen
Unternehmer für die Beförderung verlangte Betrag höher als das Fahrgeld,
so bezahlt der Staat die Hälfte (in gewissen Fällen etwas mehr) und das
Landsting den Rest. Der letztere Zuschuss wird nicht nur von ländlichen
Grundstücken erhoben, die früher allein die Mühen der Fuhrhalterei zu
tragen hatten, sondern auch von anderem Grundbesitz und Einkommen.
Doch kann das Landsting durch Herabsetzung oder gänzliche Verweigerung
des von ihm für zu hoch angesehenen Beitrages eine Rückkehr zu dem
alten Reservevorspann herbeiführen. Durch jene Verordnung wurde
auch die gewissen Gütern, Amtswohnungen und Dienststellungen
bewilligte Befreiung von der Beförderungspflicht aufgehoben. Dagegen besteht
noch teilweise die Verpflichtung, gegen eine bestimmte Vergütung
Spanndienst zu leisten, und zwar in verschiedener Weise in Friedens- und
Kriegszeiten, desgleichen verschieden für verschiedene Arten von Gütern.
Doch kommen derlei Belästigungen der Bevölkerung heute nur mehr
ausnahmsweise vor, da das stark entwickelte Eisenbahnnetz Schwedens die
offiziellen Fuhrhaltereien sowohl für Privatreisen wie noch mehr für
militärische Zwecke immer entbehrlicher macht. Von dem verminderten Umfang
des öffentlichen Fuhrhaltereiwesens zeugen nachstehende Ziffern, die die
jährliche Gesamtzahl für Personenfuhren gebrauchter Pferde während
jedes der Jahrfünfte 1856—1905 darstellen.

1856—60 .......... 948 000

1861—65 .......... 621 309

1866-70 .......... 416 245

1871—75 .......... 585 084

1876-80 .......... 379 234

1881—85 .......... 255 853

1886-90 .......... 204 124

1891—95 .......... 232 280

1896-00 .......... 316 212

1901—05 .......... 359 015

Während der letzten Jahrfünfte ist also die Anzahl wieder gestiegen.
Die Ursache des Rückganges dürfte übrigens vielfach in den hohen
Fahrgeldern liegen; es stellt sich infolgedessen bisweilen billiger, sich private
Fahrgelegenheit zu besorgen.

Von den im Jahre 1905 gezählten 1 552 öffentlichen Fuhrhaltereien war bei
1 397 = 90 % bezüglich Beförderung das Submissionsverfahren zur Anwendung

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