- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
695

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - X. Verkehrsmittel - 4. Postwesen. Von R. Lundgren

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DAS STAATLICHE FERNSPRECHWESEN.

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selben Betrag wie für das Inland; 1870 die Befreiung sämtlicher noch
vorhandenen Postbauernhöfe von der Verpflichtung, die Beförderung der Posten zu
besorgen; 1872 der Austausch der Stempelabgabe für Zeitungen gegen eine
nach den Abonnementspreisen bemessene Beförderungsgebühr; im selben Jahre
die Einführung von gestempelten Briefumschlägen und Postkarten sowie die
Umbildung des Versicherungswesens; 1872 und 1881 der Erlass allgemeiner
Vorschriften betreffs der Bedingungen für die Besorgung des Postverkehrs; 1873
die Einziehung des gewissen Behörden sowie Beamten zuerkannten
Freibriefrechts; im selben Jahre auch die Aufhebung der sog. Kronbriefbeförderung,
einer auf gewissen bäuerlichen Grundstücken lastenden Verpflichtung,
Amtsschreiben zu befördern, und gleichzeitig, zum Ersatz dieser Briefbeförderung,
Einrichtung einer sehr beträchtlichen Anzahl neuer Postverbindungen und
Postanstalten; 1877 Einführung der Landbriefträgerinstitution zur Erleichterung des
Postverkehrs auf dem platten Lande; endlich 1882 die Abschaffung der
besonderen Briefträgergebühr. In diese Zeit fällt auch die Gründung (1875) des für
die Entwicklung des internationalen Postverkehrs äusserst bedeutungsvollen
Weltpostvereins, dank welchem die früher hindernden Schranken für diesen
Verkehr nach und nach weggefallen sind.

Von der Entwicklung des schwedischen Postwesens während der zwei
Jahrzehnte, die um die letzte Jahrhundertwende herum liegen, lässt sich sagen,
dass sie im grossen und ganzen gleichen Schritt mit dem raschen Vormarsch
Schwedens auf dem kommerziellen und industriellen Arbeitsfelde gehalten hat.
Durch ihre Teilnahme an den periodisch wiederkehrenden Kongressen des
Weltpostvereins und ihr stetiges Zusammenwirken mit dem ständigen Bureau dieses
Vereins in Bern hat die Leitung der Postverwaltung in ununterbrochener
Fühlung mit der in der ganzen Welt vor sich gehenden Reformarbeit auf dem
postalischen Gebiet gestanden und dadurch Impulse zu Verbesserungen erhalten, die
bei den gesetzgebenden Faktoren des Landes betreffs des eigenen Postwesens
erwirkt worden sind. Die wichtigsten dieser Verbesserungen seien hier erwähnt.
Durch sukzessive Herabsetzungen (1896 und 1905) des Portos für Pakete
zwischen inländischen Plätzen ist die Möglichkeit für eine wesentliche Erweiterung
dieses Betriebszweiges geschaffen worden, mittelst dessen die Postverwaltung,
besonders für die von dem Eisenbahnnetz mehr abgelegenen Orte, in gewissem
Grade die Eisenbahnen ergänzt. Der in kräftiger Entwicklung begriffene
Post-anweisungs- und Postnachnahmeverkehr ist durch von Zeit zu Zeit getroffene
Massnahmen erleichtert und erweitert worden, indem teils das Porto für die
kleineren Beträge bis zu höchstens 5 Kronen gesenkt und die Höchstbeträge,
auf die Postanweisungen und Postnachnahmen lauten dürfen, erhöht worden
sind, teils auch die Befugnis der Postagenturen und der Landbriefträger,
derartige Sendungen zu behandeln, ausgedehnt worden ist. Von Oktober 1909
ab ist der niedrigste Geivichtssatz für Briefe von 15 auf 20 g erhöht worden,
eine langersehnte und keineswegs unwichtige Reform. In demselben Jahre
wurden nach ausländischem Muster Postausweiskarten (identitetskort) eingeführt
worden, die als Legitimationsscheine beim Empfang von Wertsendungen und
Postanweisungen verwendet werden können. Seit 1909 besteht auch für das
Publikum die Möglichkeit, durch die Postverwaltung innerhalb des Reiches
gegen niedrige Gebühr die Einkassierung von Quittungen, Rechnungen,
Orderschuldscheinen, Wechseln usw. besorgen zu lassen. Seit lange schon hatte ein
derartiger Inkassobetrieb in den Verbindungen mit dem Auslande bestanden.
Erwähnung verdient auch die Umgestaltung des Zeitungsbetriebes der
Postverwaltung, die im Jahre 1904 stattfand und zu Beginn des folgenden Jahres in
Kraft trat, Die Bedingungen für Postabonnements wurden dahin geändert, dass
die Postgebühr in eine Bestellungsgebühr und eine Beförderungsgebühr geteilt
wurde, letztere bemessen unter Berücksichtigung teils der Periodizität, teils des

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