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(1871-1962)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Häfte 50. 14 dec. 1940 - Die Überwindung der Arbeitslosigkeit und die Regelung des Arbeitseinsatzes in Deutschland, von Theo Beisiegel

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Teknisk Ti dskrift

der Ehestandsdarlehen um 100000 allein bis Ende 1935
wurden in rund 525 000 Fällen Ehestandsdarlehen
im Gesamtbetrage von rund 300 Mill. RM vergeben.
Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens war
damals, dass die Arbeiterin ihre bisherige
Beschäftigung aufgab. Die Rückzahlungsbedingungen waren
sehr entgegenkommend. Die Darlehen konnten im
Laufe der Jahre in Zuschüsse verwandelt werden,
wenn den jungen Ehen Kinder entsprossen. Übrigens
haben wir auch heute noch in Deutschland die
Einrichtung der Ehestandsdarlehen. Die vollständig
geänderte Arbeitseinsatzlage aber hat es mit sich
gebracht. dass heute nicht mehr verlangt wird, dass die
junge Arbeiterin ihren Arbeitsplatz aufgibt.

Bei der Betrachtung der Wege, die die Regierung
damals zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
einschlug, darf eine wichtige Massnahme nicht
unerwähnt bleiben, das ist die Einführung der
Arbeitsdienstpflicht für die junge, männliche Bevölkerung.
Zwar waren bereits vor 1933 Ansätze für den
freiwilligen Arbeitsdienst vorhanden. Erst die Regierung
Adolf Hitlers führte aber den freiwilligen Arbeitsdienst
auf allgemeiner Grundlage ein, wodurch
hundertau-sende von jungen Männern, darunter damals viele
Arbeitslose aus Grosstädten, einer geregelten
Beschäftigung zum Wohle der Allgemeinheit zugeführt
und vielfach zum ersten Male in ihrem Leben den
Segen körperlicher Arbeit und den heilsamen Einfluss
echter Kameradschaft kennen lernten. Die
Arbeitsdienstmänner wurden bei Tiefbauarbeiten auf dem
Gebiete der Landeskultur eingesetzt, bei der
Urbarmachung von Ödland, bei
Bodenverbesserungsarbeiten, ländlichem Wegebau usw.

Ich möchte noch einige Massnahmen erwähnen, die
weniger dazu bestimmt waren, zusätzliche Arbeit zu
beschaffen, als vielmehr eine bessere Verteilung der
Arbeitskräfte herbeizuführen. Im Laufe der
Arbeits-schlaeht hat es sich ergeben, dass das Tempo des
Rückganges der Arbeitslosigkeit in Stadt und Land
nicht gleichmässig war. Insbesondere lag die
Arbeitslosigkeit in einigen grossen Städten noch erheblich
über dem Durchschnitt, nicht nur weil dort auch
Industrie und Gewerbe zusammengeballt waren,
sondern auch weil vielfach während der Krisenzeit
Arbeitslose vom Lande in die Stadt abgewandert waren
in der Hoffnung, dort schneller Arbeit und Brot zu
finden. Um den unerwünschten Zuzug zu solchen
Brennpunkten der Arbeitslosigkeit zu unterbinden,
wurde für einige wenige Bezirke in Deutschland eine
Zuzugssperre eingeführt. Ohne besondere Erlaubnis
des Arbeitsamts durfte niemand, der in den in Frage
kommenden Bezirken nicht beheimatet war, in diese
neu zuziehen. Solche Zuzugssperren wurden damals
für Gross-Berlin, Hamburg und Bremen, kurze Zeit
auch für das Saarland, eingeführt. Die Massnahme
wirkte sich in dem erwarteten Masse aus. Die
Zuzugssperren konnten nach verhältsnismässig kurzer
Zeit wieder aufgehoben werden.

Als eine weitere unliebsame Erscheinung wurde
beobachtet, dass vielfach ältere Volksgenossen,
insbesondere ältere Angestellte, noch nicht wieder in
den Arbeitsprozess eingegliedert waren, und bei ihnen
die Arbeitslosigkeit erheblich langsamer zurückging
als bei den jugendlichen Arbeitskräften. In der Zeit
des wirtschaftlichen Niedergangs waren vielfach
ältere Kräfte, die auch in der Regel höhere Löhne

erhielten, zuerst entlassen worden und auch bei
Neueinstellungen wurden vielfach jüngere Kräfte
vorgezogen. So entwickelte sich ein Problem der
älteren Angestellten, dem die Reichsregierung
energisch zu Leibe rückte. Alle Betriebsführer wurden
aufgefordert-, die Zusammansetzung ihrer Gefolgschaft
dahin zu überprüfen, ob der Altersaufbau der
Gefolgschaft den staatspolitischen Notwendigkeiten
entsprach. Die Betriebe wurden verpflichtet, innerhalb
von 2 Monaten dem Arbeitsamt das Ergebnis ihrer
Prüfung mitzuteilen. Sie wurden gehalten, eine an
gemessene Zahl von älteren Angestellten zu
beschäftigen, widrigenfalls ihnen solche zur Beschäftigung
zugewiesen werden konnten. Auch diese Massnahme
hatte vollen Erfolg. Allein die Notwendigkeit, der
Behörde eine Zusammenstellung über die Zahl der
beschäftigten älteren Angestellten vorzulegen,
veranlasste die Betriebsführer dazu, solche Kräfte in
grösserer Zahl einzustellen. Heute gibt es in
Deutschland kein Problem der älteren Angestellten mehr.

Wie in vielen industriellen Staaten, so war auch
in Deutschland seit längerer Zeit die Versorgung der
Landwirtschaft mit den nötigen Arbeitskräften eine
der wichtigsten Sorgen des Staates. Adolf Hitler hatte
bereits bei seiner Regierungserklärung vom 1. Februar
1933 neben der Beseitigung der Arbeitslosigkeit die
Wiedergesundung der deutschen Landwirtschaft als
eines seiner vornehmsten Ziele bezeichnet. Was lag
näher, als zu versuchen, aus dem grossen Reservoir
städtischer Arbeitsloser geeignete Kräfte der
Landwirtschaft zuzuführen, wodurch nicht nur die
Arbeitslosigkeit in den Städten verringert, sondern auch dem
grossen Bedarf an landwirtschaftlichen Kräften
abgeholfen werden konnte. Die Landwirte waren aber
vielfach nicht in der Lage, die vollen Löhne zu
zahlen, die von den städtischen Arbeitskräften
gefordert wurden. Andererseits bedurften die städtischen
Kräfte auch erst einer gewissen Einarbeitungszeit,
bevor sie dem Bauern eine wirksame Hilfe sein
konnten. Aus dieser Erwägung heraus wurde im Rahmen
der Arbeitsschlacht die sogenannte Landhilfe
eingeführt, die darauf hinauslief, jungen Leuten aus der
Stadt einer geregelten, wenn auch nicht unbedingt
dauernden Beschäftigung auf dem Lande zuzuführen,
und die dem Bauern die Einstellung und Entlohnung
dieser Kräfte dadurch erleichterte, dass ihm aus
öffentlichen Mitteln ein monatlicher Zuschuss zu den
baren Lohnaufwendungen gewährt wurde. In den
Jahren 1933 bis 1935 wurden mehrerer 100 000
derartiger Landhelfer von den Arbeitsämtern auf das
Land vermittelt. Die Massnahme war in erster Linie
eine solche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
unter den städtischen Jugendlichen bis zu 25 Jahren.
Sie wird in der damaligen Form heute nicht mehr
durchgeführt, da es jugendliche Arbeitslose in den
Städten nicht mehr gibt.

Um Arbeitsplätze frei zu machen, wurde in jenen
Jahren auch die heikle Frage der Doppelverdiener
angepackt. Es erschien weiten Kreisen des Volkes
unberechtigt zu sein, dass jemand gleichzeitig
mehrere Erwerbsquellen hatte und dass in ein und
derselben Familie mehrere Verdiener vorhanden waren,
während gleichzeitig noch andere Familienernährer
beschäftigungslos waren. Die Reichregierung war sich
aber der Problematik dieses Problems durchaus
be-wusst und hat sich lediglich darauf beschränkt, ge-

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28 dec. 1940

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