- Project Runeberg -  Teknisk Tidskrift / 1940. Allmänna avdelningen /
495

(1871-1962)
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Häfte 50. 14 dec. 1940 - Die Überwindung der Arbeitslosigkeit und die Regelung des Arbeitseinsatzes in Deutschland, von Theo Beisiegel

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

Teknisk Ti dskri ft

wisse Mahnungen und Richtlinien herauszugeben, um
besonders krassen Fällen entgegenzutreten. Eine
besondere Bedeutung hat diese Angelegenheit nicht
gewonnen. Heute hat sie jede Bedeutung verloren, weil
heute in Deutschland jede Arbeitskraft gebraucht
wird.

Ich habe Ihnen nun ini grossen Rahmen geschildert,
wie Deutschland an die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit herangegangen ist. Die Entwicklung hat
gezeigt, dass der grosse Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit gewonnen wurde und dass es hierzu nicht
einmal der 4 Jahre bedurfte, die Adolf Hitler zu
Beginn seiner Regierungszeit verlangt hatte. Bis zum
Ende des Jahres 1933 war die Arbeitslosigkeit bereits
von rund 7 Mill. auf 3,7 Mill. zurückgegangen. Der
Jahresdurschnitt der gezählten Arbeitslosen betrug
1934 noch 2,7 Mill., 1935 2,2, 1936 nur noch 1,6 Mill. In
diesem Jahre war also das Ziel der Kampfes gegen
die Arbeitslosigkeit im wesentlichen erreicht. Das
geht auch daraus hervor, dass sich bereits in diesem
Jahre in gewissen Berufen Anzeichen eines Mangels
an Arbeitskräften, insbesondere an Facharbeitern,
bemerkbar machten. Die seitherige Entwicklung der
deutschen Wirtschaft, die Durchführung des
Vierjahresplans, die Wiederaufrüstung hat auch den
letzten Rest von Arbeitslosigkeit beseitigt. Heute gibt
es in Deutschland keine Arbeitslosen mehr. An die
Stelle der grossen Arbeitslosigkeit ist ein ungeheurer
Bedarf an Arbeitskräften getreten, der in die Millionen
geht.

Der Wandel in der deutschen Wirtschaft zeigte sich
nicht nur im Verschwinden der Arbeitslosen, sondern
auch positiv in der Zunahme der beschäftigten
Arbeiter und Angestellten. Sie stieg von 13 Mill. im Jahre
1933 auf 17 Mill. im Jahre 1936. Vor Ausbruch des
Krieges betrug die Zahl der beschäftigten Arbeiter
und Angestellten im Altreich rund 21,5 Mill. Wenn
die Beschäftigten mehr zugenommen haben als die
Arbeitslosen abnahmen, so liegt das nicht nur in dem
natürlichen Zuwachs durch die neu in das
Erwerbsleben tretenden Jugendlichen, sondern auch daran,
dass zahlreiche Menschen, die sich bereits aus dem
Erwerbsleben zurückgezogen hatten, wieder Arbeit
aufgenommen haben. Ich wies darauf hin, dass bei
der Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsprogramme
die Reichsregierung als sicheren Faktor die Zunahme
des Volkseinkommens und die Erhöhung der
Reichseinnahmen in Rechnung stellte. Dass sie sich hierin
nicht getäuscht hat, beweist die Entwicklung dieser
Einnahmen. Das deutsche Volkseinkommen stieg von
46,5 Milliarden im Jahre 1933 auf 79,7 Milliarden im
Jahre 1938; die Einnahmen des Reichs aus Steuern,
Zöllen und Verbrauchsabgaben von 6,7 Milliarden im
Rechnungsjahr 1932/1933 auf 17,7 Milliarden im
Rechnungsjahr 1938/1939.

So war dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in
Deutschland ein voller Erfolg beschieden, der der
tatkräftigen Führung durch die Regierung und der
Tatsache zu verdanken war dass sich das ganze
deutsche Volk hinter die Führung stellte, deren Gedanken
und Anregungen aufgriff und dass jeder zu seinem
Teil dazu beitrug, das gestellte Ziel zu erreichen.

Ich wende mich nun zu dem zweiten Teil meines
Vortrages und spreche zu Ihnen tiber die Lenkung
des Arbeitseinsatzes in Deutschland. Die ersten
Anfänge einer zentralen staatlichen Lenkung der mensch-

lichen Arbeitskraft gehen bis in die Zeit des
Weltkrieges zurück. Bis dahin gab es in Deutschland
zwar eine Fülle gemeinnütziger Arbeitsnachweise, es
gab zahlreiche gewerbliche Vermittlungsbüros für die
verschiedensten Berufe, es fehlte aber an einer
überörtlichen Zusammenfassung der verschiedensten
Stellen. Gerade aber im Weltkrieg machte sich das
Fehlen einer staatlichen Organisation auf dem Gebiete
des Arbeitsnachweiswesens besonders nachteilig
bemerkbar und es ist bezeichnend, dass damals der
An-stoss zu einer solchen Organisation von den
militärischen Stellen ausging. Nach dem Weltkriege ging
man dann bald dazu über, überall in den politischen
Gemeinden Arbeitsnachweisstellen zu errichten und
diese Stellen in provinziellen Ämtern
zusammenzufassen. Den Abschluss dieser Entwicklung bildete
das noch jetzt in seinen Grundzügen geltende
AVAVG1, das nicht nur materielles Recht über
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung
brachte, sondern auch die Organisation der
staatlichen Arbeitseinsatzverwaltung schuf. Träger der
gesamten Arbeitseinsatzlenkung ist heute das Reich.
Sie war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
und unmittelbar der Aufsicht des RAM3 unterstellt.
Die Hauptstelle hatte ihren Sitz in Berlin, als
mittlere Instanzen wurden die LAÄ3, als unterste
die AÄ4 geschaffen. Seit etwa l1/2 Jahren ist die
Arbeitseinsatzverwaltung auch formell ganz in die
Reichsverwaltung überführt worden. Oberste In
stanz ist nunmehr das RAM selbst. Ihm unterstehen
unmittelbar 22 LAÄ und diesen wiederum rd. 420 AÄ.
LAÄ und AÄ sind unmittelbare Reichsbehörden, ihre
Beamten unmittelbare Reichsbeamte. Bei der
Abgrenzung der Bezirke wurde auf die politischen
Grenzen innerhalb des Reiches keine Rücksicht genommen.
Die Abgrenzung vollzog sich vielmehr lediglich nach
grossen wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das gilt
sowohl für die LAÄ als auch für die AÄ. Diese
Organisation der Arbeitseinsatzverwaltung in der heute
50 000 Menschen tätig sind hat sich bewährt; sie
bildete heute ein schlagkräftiges Instrument auf dem
Gebiet der staatlichen Arbeitseinsatzlenkung.

Der Arbeitseinsatz erfasst den deutschen Menschen
bereits beim Verlassen der Schule. Alle Jugendlichen
bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die von einer
Volks-, Mittel- oder höheren Schule abgehen, müssen
sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Schulabgang
beim zuständigen Arbeitsamt melden. Die Meldung
hat zunächst den Zweck, dem Arbeitsamt einen
Überblick über die Schulabgänger zu verschaffen, die noch
keine geregelte Tätigkeit ins Auge gefasst haben oder
sich tiber ihren zukünftigen Beruf noch nicht im
klaren sind. An Hand der Meldungen werden die
Jugendlichen dann zum Berufsberater des Arbeitsamts
geladen, wo sie meist mit ihren Eltern erscheinen.
Der Berufsberater hat bereits von jedem
Schulabgänger eine Schülerkarte in der Hand, die von der
Schulbehörde ausgestellt wurde und worauf sich der
letzte Lehrer über die Kenntnisse und Fähigkeiten
des Jugendlichen geäussert hat.. Der Schularzt hat
sein Urteil über den Gesundheitszustand beigefügt und
stellt insbesondere fest, ob der Jugendliche für ge-

1 Arbeitslosenversicherungsgesetz.

2 Reichsarbeitsministeriums.

3 Landesarbeitsämter.

4 Arbeitsämter.

14 sept. 1940

495

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Tue Dec 12 02:23:24 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/tektid/1940a/0509.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free