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(1871-1962)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Häfte 50. 14 dec. 1940 - Die Überwindung der Arbeitslosigkeit und die Regelung des Arbeitseinsatzes in Deutschland, von Theo Beisiegel

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Teknisk Ti dskrift

wisse Berufe nach seiner körperlichen Konstitution
nicht in Frage kommt. An Hand dieser
Schülerkarte, vor allem aber auf Grund des persönlichen
Eindrucks, den der Berufsberater von dem Jugendlichen
gewinnt, berät er ihn darüber, welche Berufe sich
wohl für ihn eignen, von welchen abzuraten ist.
Hierbei werden sowohl die persönliche Eignung des
Jugendlichen als auch die arbeitseinsatzmässigen
Notwendigkeiten berücksichtigt. So wird der
Berufsberater schon von vornherein sich bemühen, die
Jugendlichen aus unerwünschten Modeberufen oder
überfüllten Berufen fernzuhalten und sie möglichst
• auf staatspolitisch wichtige Mangelberufe
hinzulenken. In diesem Bestreben werden die AÄ tatkräftig
von der Hitlerjugend unterstützt, die ihren Einfluss
in gleichem Sinne auf die Jugend ausübt. Ein Zwang
aber wird auf den Jugendlichen in keiner Weise
ausgeübt; die Berufswahl bedeutet eine solch
folgenschwere Entscheidung fürs Leben, dass die
Verantwortung dafür von keiner Behörde übernommen
werden kann, sondern dem Erziehungsberechtigten
überlassen bleiben nmss. Die Berufsberatung erfasst
übrigens nicht nur die entlassenen Volksschüler auch
die Abgänger der höheren und mittleren Schulen
werden beraten. Hierfür sind besonders ausgewählte,
akademisch gebildete Berufsberater tätig.

Im zeitlichen Zusammenhang mit dieser ersten
Beratung erfolgt vielfach dann die Einweisung in eine
bestimmte Lehrstelle, wenn sich der Jugendliche für
einen gelernten Beruf eignet und ihn ergreifen will.
Wir sind bestrebt, möglichst alle Jugendlichen einem
gelernten Beruf zuzuführen, wenn wir uns auch im
klaren sind, dass dies hundertprozentig nicht erreicht
werden kann.

Die gegenwärtige Lage der
Berufsnachwuchslen-kung in Deutschland ist durch zwei Faktoren
massgeblich gekennzeichnet durch den Rückgang des
Nachwuchses auf der einen Seite, durch den
steigenden Bedarf der Wirtschaft auf der anderen. Seit
dem Jahre 1914 haben wir den Geburtenausfall des
Weltkrieges, anschliessend den Geburtenrückgang der
Unglücksjahre 1918 bis 1933 erlebt. Dieser
Geburtenrückgang macht sich bei den Schulentlassungen
1934—1947 in einem gewaltigen Rückgang der
Ent-lasschüler bemerkbar. Im Jahre 1934 verliessen
noch 620 000 männliche Jugendliche die Schule, um
in das Erwerbsleben einzutreten, 1940 waren es nur
noch 550 000. 1947 werden es sogar nur 440 000 sein.
Bei der weiblichen Jugend ist die Entwicklung
ähnlich. In gerade umgekehrtem Verhältnis aber hat
der Bedarf der Wirtschaft an jugendlichen Kräften
zugenommen. 1934 wurden bei den AÄ 156 000
Lehr-und Anlernstellen zur Besetzung gemeldet, 1939
dagegen 582 000. Während also damals die Zahl der
schulentlassenen Jungen erheblich höher war als die
Zahl der vorhandenen Lehrstellen, war 1939 die Zahl
der gemeldeten Lehr- und Anlernstellen höher als die
Zahl sämtlicher Schulentlassenen, von den
Abiturienten bis zu den Hilfsschülern.

Diese Entwicklung zwang uns dazu, von
staats-wegen regelnd auch in die Berufsnachwuchszuführung
einzugreifen. Ohne solches Eingreifen bestand die
Gefahr, dass gewisse beliebte Berufe einen reichlichen
oder überreichlichen Nachwuchs bekamen, während
andere weniger beliebte Berufe, bei denen die
Nach-wuchzuführung aber besonders staatspolitisch not-

wendig war, ungenügenden Nachwuchs erhalten
hätten. ■Zu diesen vorgenannten Mangelberufen gehört
vor allem der Bergbau, die Landwirtschaft, die
Bauberufe, bei den weiblichen Berufen die Sozial- und
pflegerischen Berufe. Zu den übersetzten Berufen
gehören vor allem die kaufmännischen Büroberufe.
Wie sehr eine staatliche Lenkung notwendig war,
zeigte sich z. B. 1939, als über 100 000 männliche
Jugendliche in die beliebten Berufe der Metallwirtschaft
und in die kaufmännischen Büros mehr eintreten
wollten, als überhaupt Ausbildungsstellen zur Verfügung
standen. Wir sahen uns also bereits 1938,
insbesondere aber im laufenden Jahre 1940, gezwungen, für
die Zuführung des männlichen Berufsnachwuchses
eine gewisse Kontingentierung vorzunehmen, d. h.
eine zweckmässige Verteilung des Nachwuchses auf
die einzelnen Berufe vorzunehmen. Da die
Betriebe einerseits verpflichtet sind, jede offene
Lehrstelle den AÄ zu melden, andererseits kein Lehrling
ohne die Zustimmung des AA eingestellt werden
darf, haben wir auch die Macht in der Hand, diese
Nachwuchslenkung praktisch durchzuführen. Es
versteht sich von selbst, dass die Arbeitseinsatzstellen
bei der Besetzung der Lehrstellen mit den
wirtschaftlichen Organisationen, den Industrie- und
Handelskammern und den Handwerkskammern eng
zusammenarbeiten, den ebenso wichtig, wie die Eignung
des Jugendlichen für die Lehre, ist die Eignung der
Lehrstelle selbst und des Lehrherrn für die
Ausbildung der Jugendlichen.

Eine noch so tatkräftige Heranbildung einer
möglichst grossen Zahl von Facharbeitern kann den z. Zt.
in Deutschland bestehenden aussergewöhnliclieu
Mangel an gelernten Kräften noch nicht ersetzen.
Erst nach mehreren Jahren werden aus den heutigen
Jugendlichen gelernte Facharbeiter. Die
Arbeitseinsatzverwaltung ist daher bemüht, die vorhandenen
Fachkräfte so sparsam wie möglich abzusetzen und so
rationell wie möglich zu verteilen. Immer noch
müssen wir feststellen, dass Facharbeiter mit
Arbeiten beschäftigt werden, die ihrer Vorbildung nicht
entsprechen. Die Entwicklung der
Fertigungsverfahren hat in vielen Zweigen der Industrie,
insbesondere der eisen- und metallverarbeitenden Industrie,
dazu geführt, dass heute Arbeiten von angelernten
Kräften ausgeführt werden können, die früher noch
gelernte Facharbeiter verlangten. Trotzdem bleiben
Facharbeiter vielfach in solchen Arbeitsstellen,
obwohl sie sonst dringend benötigt werden. Hier
wirken wir darauf hin, die Fachkräfte durch angelernte
Kräfte zu ersetzen. Die Möglichkeit besteht
insbesondere, wenn Betriebe von den AÄ Fachkräfte
anfordern, ohne vorher versucht zu haben, durch
Umstellungen im Betriebe selbst den Bedarf wenigstens
teilweise zu decken. Insbesondere sollen die Betriebe
bestrebt sein, ungelernte Kräfte durch sorgfältige
Anlernung einsatzfähiger zu machen. Bei der Anlernung
denken wir an die die Heranbildung von Kräften zur
Leistung von Facharbeiten auf einem gewissen
begrenzten Teilgebiet, z. B. die Anlernung zu
Hilfsschlossern, Hilfsdreheru, Hilfsbohrern usw. Die
Anlernung dürfte in der Regel mindestens 1/4 Jahr
erfordern. Daneben spielt auch die kurzfristige
Umschulung von Arbeitskräften zur Bedienung von
Maschinen eine Rolle.

Von den AÄ sind schon seit Jahren in grossem Um-

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28 dec. 1940

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