- Project Runeberg -  Handlingar rörande Sveriges politik under andra världskriget. Transiteringsfrågan juni-december 1940 /
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(1947) [MARC] - Tema: War
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - 67. Överenskommelse mellan svenska och tyska trafikexperter 10 juli 1940

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seits eine Gebühr erhoben. Das Dienstpersonal von höchstens 5 Personen
pro Wagen wird kostenfrei befördert.

Die Gebühr für den Lauf eines vieraehsigen Postwagens soll nach
schwedischem Vorschlag schw. Kr. 600 in jeder Richtung betragen (in
Buchstaben Sechshundert Schwed. Kronen).

b. Riksgränsen ( V a s s i j a u r e gränsen) — Trelleborg
Mitte See und umgekehrt.

Diese Transporte werden einmal in der Woche durchgeführt und jeder
Transport umfasst etwa 400 Personen, davon etwa 10 v.H. in 2. Klasse.
Sie werden mit Sonderzügen durchgeführt und zwar beginnend in der
Richtung von Riksgränsen am 15. Juli 1940 und in der Richtung von
Trelleborg am 1. August 1940. Die Anzahl der Reisenden in jedem Zuge
darf 432 in 3. und 36 in 2. Klasse nicht übersteigen. Die Sonderzüge
werden aus schwedischen Wagen zusammengesetzt. Ausserdem wird ein
deutscher Verpflegungswagen mitgeführt.

Folgende Gebühren werden erhoben:

Für jede Person in 2. Klasse schw. Kr. 48: 85 und in 3. Klasse schw.
Kr. 32:55. Diese Fahrpreise werden unter der Voraussetzung gewährt,
dass für die Gesamtzahl der durchzuführenden Transporte eine
Durchschnittzahl (für jeden Zug) von 400 Personen erreicht wird. Hierbei wird
von der Berechnung der Leerläufe der Sonderzüge während der ersten
und letzten Zeit der Transporte abgesehen.

Für den Verpflegungswagen wird weder schwedischer- noch
deutscherseits eine Gebühr erhoben. Das Dienstpersonal von höchstens 5 Personen
pro Wagen wird kostenfrei befördert.

Die unter a und b genannten Transporte sind zwischen Trelleborg und
Sassnitz mit deutschen Fähren zu befördern.

c. Storlien gränsen — Riksgränsen (Vassijaure
gränsen) und umgekehrt.

Diese Transporte kommen nicht regelmässig zur Ausführung. Sie
werden im allgemeinen als Sonderzüge durchgeführt, die sowohl Personen als
auch Güter mitführen.

Für die zu befördernden Personen werden folgende Gebühren erhoben:

Für jeden mit Tieren beladenen Wagen wird ein Begleiter gebührenfrei
befördert.

Für die übrigen Personen wird eine Gebühr von schw. Kr. 26: 10 pro
Person in 3. Klasse berechnet, vorausgesetzt, dass für jeden Transport
für mindestens 10 Personen bezahlt wird. In diese Mindestzahl dürfen
auch die unentgeltlich fahrenden Begleiter eingerechnet werden. Wird
trotzdem die Mindestzahl von 10 nicht erreicht, so wird für jede zahlende
Person der volle Fahrpreis, schw. Kr. 34: 80 in 3. Klasse, entrichtet.

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Project Runeberg, Tue Dec 12 04:08:22 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
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