- Project Runeberg -  Axel Hägerström : eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegenwart /
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(1939) [MARC] [MARC] Author: Ernst Cassirer - Tema: Philosophy
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 4. Recht und Mythos

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AXEE HÄGERSTRÖM 89
dieser Weise zum reinen Beziehungsausdruck wird, und sobald sie die
ihr eigentümliche »Darstellungsfunktion» vollständig und systematisch
ausbildet, ist sie nicht nur über den Kreis der mythischen Phantasie,
sondern selbst über den der sinnlichen Vorstellung hinausgelangt.
Wenden wir uns nun von diesen vorbereitenden Betrachtungen dem
eigentlichen Problem Hägerströms, dem Verhältnis von Recht
und Mythos zu, so werden wir hier ein ähnliches Verhältnis er-
warten dürfen. Dass auch das Recht im Mythos wurzelt, und dass es
sich aus ihm genetisch entwickelt hat, kann kaum bezweifelt werden.
Und die Analogien mit der Sprache drängen sich auch hier überall auf.
Das zeigt sich vor allem an dem Rechtsformalismus, der um so starrer
und strenger wird, je ältere Schichten der Rechtsentwicklung wir be-
trachten. Wie im mythischen und religiösen Gebrauch der Sprache,
wie im Gebet und in der Anrufung der Götter die Regel gilt, dass beides
nur wirksam werden kann, wenn es sich in genau-vorgeschriebenen
Formen vollzieht, —wie jede Auslassung oder Umstellung eines Wortes
die Kraft des Anrufs zerstört,1) so gilt das Gleiche ursprünglich auch
für jede rechtliche Handlung. Sie erlangt ihre »bindende» Kraft erst
dadurch, dass sie sich bestimmter vorgeschriebener sprachlicher Wen-
dungen bedient, und dass sie diese mit den entsprechenden, streng-formel-
haften Handlungen begleitet. Hägerström hat diesen Sachverhalt in
seinem Werk über den römischen Obligationsbegriff an einer Fülle von
Einzelheiten dargelegt und erläutert. Bei dem ältesten rechtsbegründen-
den zivilen Akt — dem per aes et libram — stellte man sich,
wie er ausführt, wirklich vor, dass ein unsichtbares Band konstituiert
wurde, womit der Rechtsempfänger an der Sache oder Person festhielt.
Für das Zustandekommen dieses »unsichtbaren» Bandes aber ist es
unerlässlich, dass sich in der sichtbaren Welt eine Reihe von Vorgängen
in ganz bestimmter Folge abspielt, dass bestimmte Worte gesprochen
und gewisse Handgriffe vorgenommen, z. B. ein Kupferstück auf die
Wage geworfen werden musste. »Da der Akt per aes et libram mit
seiner Fähigkeit, eine Wirkung hervorzurufen, die der bei der Weihung
eines Gebäudes für einen Gott entsprach, selbst aus symbolischen
Handlungen und dem Aussprechen von verba sollemnia besteht, ergibt
sich der Schlusssatz von selbst, dass es sich auch hier um ein Hervor-
x) Für den Kreis der römischen Religionsgeschichte vgl. hrz. die Beispiele und
Belege, die Norden gegeben hat: »Agnostos Theos, Untersuchungen zur Formen-
geschichte religiöser Rede.» Epz. 1913.

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