- Project Runeberg -  Axel Hägerström : eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegenwart /
90

(1939) [MARC] [MARC] Author: Ernst Cassirer - Tema: Philosophy
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 4. Recht und Mythos

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

go ERNST CASSIRER
zaubern der Wirkung handelte, »*) Ich leugne diese Auffassung keines-
wegs, sofern sie lediglich auf bestimmte historische Wurzeln der Rechts-
begriffe hinweisen will. Aber auch hier erhebt sich die Frage, ob
der Einblick in die genetischen Anfänge der Kultur uns auch den Ein-
blick in die Bedeutung der verschiedenen Kulturfunktionen verschaffen
kann. Wenn sich im Rauf der Entwicklung ein charakteristischer
Bedeutungswandel vollzieht, so ist dieser Schluss offenbar nicht zwingend;
es handelt sich dann nicht nur darum, was diese Funktionen, was die
Sprache, die Kunst, das Recht ursprünglich gewesen sind, sondern
was sie kraft dieses Bedeutungswandels geworden sind. In der Sprache
können wir den Fortgang von dem anfänglich magischen Sinn des
Wortes zu seiner reinen Darstellungsfunktion, und damit zu einer
»objektiven» Auffassung, deutlich verfolgen. Lässt sich im Gebiet des
Rechts eine analoge Tendenz aufweisen?
Mir scheint, dass wir diese Frage bejahen müssen, auch wenn wir uns
lediglich auf dasjenige rechtsgeschichtliche Material stützen, das Hä-
gerström selbst beigebracht, und auf das er seine Auffassung gegründet
hat. Hägerström verfährt als Rechtshistoriker fast wie ein Geologe,
der es mit der Geschichte der Erde zu tun hat. Wie dieser sich nicht
bei dem heute gegebenen Zustande der Erde begnügt, sondern ihre
Vergangenheit erforschen, wie er einen Einblick in die Aufeinander-
folge ihrer einzelnen Schichten gewinnen und schliesslich zu der ältesten
Schicht zurückdringen will, so will Hägerström sozusagen eine »Forma-
tionskunde» des Rechts geben. Und er kommt zu dem Resultat, dass
die Unterschicht und die eigentlich tragende Urschicht des Rechts nicht
in dem zu suchen sei, was die Rechtsdokumente uns unmittelbar zu
erkennen geben, sondern dass wir, um den Sinn dieser Dokumente wahr-
haft zu verstehen, auf ihre mythische Wurzel zurückgehen müssen.
Aber auch wenn dies zutrifft, so ist doch damit nur ein bestimmter Aus-
gangspunkt der Rechtsbegriffe bezeichnet, nicht aber das Ganze ihres
möglichen »Sinnes» getroffen; denn gerade die ständige Umgestaltung
dieses Sinnes und die bei ihr wirksamen Motive bilden das eigentliche
Problem. Hägerström erklärt wiederholt, dass schon für die klassische
römische Jurisprudenz die ursprüngliche mythische Bedeutung bestimm-
ter Rechtsbegriffe verdunkelt gewesen sei. Er unterscheidet einen
»ursprünglichen Sinn» der Begriffe ius, iustum, iniuria von ihrem »spä-
teren Sinn». Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs »ius» ist nach
1) Rom. Obligationsbegr. § 3, S. 35 ff.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 18:24:11 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/casshaeg/0096.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free