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— i7 —
war das Urteil verurteilend, selten freisprechend, aber so gut wie
niemals unparteiisch. Noch vor fünfzig Jahren wurde in dieser Frage
ein Kampf ausgefochten, der, wie er der gründlichste über diesen
Gegenstand geführte, so auch der letzte war. Es war die
litterarische Fehde Fryxells mit Geijer und dessen Freunden über
die Beurteilung der Aristokratie in Schwedens Geschichte. Überall
in diesen Schriften merke man, daß ihre Verfasser unter dem
Einflüsse der damals noch ungelösten Repräsentationsveränderung
standen. Jetzt gibt es solche Fragen betreffs der Rolle des Adels
in der Geschichte Schwedens nicht mehr, die die Gemüter in
Wallung bringen. Seine Rolle ist ausgespielt. Nun ist es leichter,
ein Urteil sine ira et studio abzugeben.
Sieht man zu, in welcher Weise die Abrechnung mit dem
Adel in Schweden von verschiedenen Seiten erfolgt ist, so findet
man stets, daß auf sein Debetkonto sein Verhältnis in sozialer,
auf das Credit sein Verhältnis in politischer Beziehung
geschrieben ist, wobei indessen jede Seite in der Regel nur das von
ihr hervorgehobene Konto hat sehen und gutheißen wollen. Auf
dem sozialen Gebiete oder im Verhältnis zn den übrigen Klassen
der Gesellschaft liegen in Schweden, wie überall, die Sünden
des Adels. Er hat die übrigen Mitbürger unterdrückt, in
Schweden jedoch weit weniger, als in irgend einem anderen
Lande, selbst England nicht ausgenommen, dessen früher kräftiger
Bauernstand vollständig der Lüsternheit des landbesitzenden Adels
erlegen ist. Möglich, daß die genannten, für Schweden
eigentümlichen Verhältnisse mehr durch die Widerstandsfähigkeit anderer
Gesellschaftskräfte gegen Libergriffe, als durch die mangelnde
Lust dazu seitens des Adels veranlaßt worden sind. Allein es
ist doch der Adel selbst, der, überwiegend freiwillig, wenn die
Meinung reif dafür war, auf die Reichtümer und Privilegien, die
die aufwärtsgehende aristokratische Bewegung der Gesellschaft
ihn früher hat einheimsen lassen, verzichtet hat. Ohne den
eigenen. wiewohl teilweise durch die Eifersucht des niederen
Adels auf die grölten Geschlechter errungenen Beistand des ersten
Standes hätte Karl XI. niemals die grosse Reduktion durchführen
können. Und auch die ganze folgende Abschreibung der
Privilegien des Adels bis 1865, wo er die letzte ihm gebliebene, die
nackte Existenz als Stand, aufgab, ist mehr mit als gegen den
Willen und die Zustimmung des Adels geschehen. Dieser letztere
Knhtheck, Per sfliweillsclic Adel. -
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