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— 3°7 —
vollständig falsch, während die beiden ersteren einen Grad von
Wahrheit enthalten, der gleichwohl nicht hinreichend ist, das
Gesetz umzustürzen. Dagegen sagt die zuletzt ausgesprochene
Ansicht, welche die Gültigkeit des Gesetzes auf die niedrigeren
Kulturstufen beschränkt, in diesem Falle das Richtige. Sie braucht
nur etwas anders formuliert sowie erklärt und begründet zu werden.
Ganz allgemein kann dieses schon geschehen, wenn man
sich die eigene Auffassung und die eigenen Worte von Malthus
zur Richtschnur nimmt. Seine Lehre enthält nämlich in der ihr
oben gegebenen Fassung ein „Wenn", das die drohenden Bilder,
die er malt, umkehren kann. Das Gesetz gilt mit all seiner Not
und all seinem Elend — für den Fall, daß die Menschen ihre
Vernunft oder überhaupt ihre freie Überlegung nicht gebrauchen.
Malthus glaubt offenbar selbst nicht viel an dieses „Wenn".
Deshalb sieht er in seinem Gesetz überwiegend ein blindes
Naturgesetz, ganz wie es dies bei den Tieren ist. Dieses ist der große
Irrtum von Malthus und des Malthusianismus, und dies ist
eigentlich der Grund der meisten Meinungsverschiedenheiten
betreffs dieser Lehre. Der Mensch ist nicht wie die Tiere. Der
Naturtrieb der Fortpflanzimg, der diese allein beherrscht, ist beim
Menschen einer Mannigfaltigkeit von Einflüssen unterworfen,
welche den Trieb faktisch binden, denn der Mensch ist vor
allem ein mit Vernunft und Überlegung begabtes Wesen, das
die Natur, seine eigene einbegriffen, ebenso gut beherrscht,
wie er ihr gehorcht. Darum paßt er, indem er seinen Verstand
zu Hilfe zieht, sobald er den eigentlichen Naturzustand
überwunden hat und wofern nicht religiöse oder andere Vorstellungen
(von ungebundener Freiheit) hindernd in den Weg treten, seine
Vermehrung ganz wohl an den Spielraum der Ernährung an.
Auf niedrigeren Kulturstufen geschieht diese Anpassung freilich
nicht individuell, sondern nur kollektiv durch Sitten und Gesetze,
auf höheren auch durch jede Person und Familie für sich. Daß
trotzdem bei gewissen Völkern und zu gewissen Zeiten oder
Entwickelungsperioden Fälle wirklicher Übervölkerung
vorgekommen sind und noch vorkommen, läßt sich nicht bestreiten,
dies sind aber Ausnahmen und nicht die Reget Dies, sowie
die Verhältnisse, unter welchen das eine und das andere
eintrifft, hat die historische und statistische Forschung des näheren
zu beweisen. Den Resultaten derselben vorgreifend, will ich
indessen schon jetzt das Endurteil über das berühmte Gesetz von
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