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34° —
und auch in den übrigen ist dieses System lange nicht
alleinherrschend. Allein trotzdem, welches sind nicht schon die Wir
kungen? Wäre nicht die bedeutende Immigration da, so würde
die Volkszahl zu sinken beginnen und stets tiefer sinken, bis
ein starker Volksmangel einträte und das Volk seine
Selbständigkeit verlöre. Nun wird die Volkszahl zu einem guten
Teil durch den Zufluß von außen von Deutschen. Italienern und
Belgiern aufrecht erhalten. Hierbei bleibt aber das französisch»!
Volk allmählich nicht länger dasselbe Volk. Ein Glück ist, claß
die umgebenden Völker Stammesverwandte sind und dieselbe
Zivilisation besitzen. Im entgegengesetzten Falle, und wäre
Frankreich von Negerstämmen umgeben, so hätten dessen Söhne
und Töchter schon an manchen Orten angefangen, einen dunkleren
Farbenton anzunehmen, und die glänzende französische Kultur
wäre, ganz wie dies vor 1700 Jahren in dem römischen
Weltreiche geschah, bald in Barbarei verwandelt. Ein Band mit
abnehmender Bevölkerung wirkt auf die umliegenden Völker
wie ein leerer Raum auf die umgebenden Luftlager. Er saugt
sie an sich, wird aber selbst dadurch verwandelt. So geht es
auch mit dem Frankreich der Gegenwart, falls es die verderbliche
Volkssitte des Zweikindersystems fortsetzt und weiter entwickelt.
Um die Wirkungen des Zweikindersystems auf die
Volkszahl zu beurteilen, braucht man sich jedoch nicht an die
Geschichte zu wenden. Eine einfache Berechnung genügt hier
vollständig. Man braucht nur die relative Anzahl der Frauen im
gebärenden Alter, den Prozentsatz von diesen, die sich verheiraten
und Kinder bekommen, zu kennen — alles Dinge, über welche
die offizielle Statistik oder andere Quellen hinreichenden Bescheid
geben. Hier bedarf es nämlich keines feinen Maßes. Die
Aufgabe ist, die äußersten Grenzen eines jeden dieser Momente so
festzustellen, daß man dem besprochenen System kein Unrecht tut.
Die erste Aufgabe ist, zu bestimmen, wie viele Altersklassen
die 1-rau im gebärenden Alter umfaßt Physiologisch betrachtet,
können schon Fünfzehn- bis Sechzehnjährige, wie, wenn auch
selten, noch Fünfzigjährige Mutter werden. Hier dürfen jedoch
nicht so weite Grenzen gezogen werden. Das Gesetz bestimmt
in Schweden aus guten Gründen, daß ein Mädchen erst mit
siebzehn Jahren eine Ehe eingehen darf: und die Sitte,
ausgedrückt in dem allgemeinen mittleren Alter für die erste Ehe-
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