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soviel die andere an geklagte und beschuldigte auch
bezahlen ; es kan particulière ruiniren, aber ein Königreich nicht
reich machen, noch bey Reichthümb behalten, und auf die
letzt soll man auch wohl hören, wer den grössten schaden
davon habe. Es ist viel in Schweden vorgegangen, dass
weder frembde noch Einheimische loben können, allein,
wo gehet es viel besser zu, wo dergleichen Regierungen
sind, und wer will sagen, dass es in Franckreich und
letztens in Spanien besser* gewesen? Darinnen aber ist die
Schwedische administration unglückseeliger, dass sie sich
von bauren und ignoranten mus censuriren lassen,
darüber strafe leiden und sich bey der Welt prostituiren, da
das Versehen nirgens so gros darnach ist, und allein von
übe 11 affectionirten Menschen davon aus geschrieben wird.
Anderswo, wan man unrecht beschuldiget ist, hatt man
die Réconvention; in der sache hatt man sie nicht wollen
admittiren, ob die Reichs-Vormünder sich gleich darauf
l!>eruf{en. Wer unpassioniret und sonsten Regierungen
kennet, und was dazu gehöret, findet gar wohl, dass viele
ab-surditäten in dieser commission mit unterlauffen, und
etliche fragen, aufsätze und gebrauchte prætexte gar plump
und irraisonabel. Donationen, Stipendien, pensionen,
gra-tialen, beneficien geben undt aus t hei len mus seyn, nur
dass man siebet, es an meritirten Leuten geschehe, und
nicht ohne maas. Nun sind keine kinder, sondern
beendigte Leute bey solchen Regierungen, und nicht zu
præsum iren, dass Sie alle noch Verstand, noch gewissen haben
sollen. Die > observationen sind ganz general und positive
gesetzt wie auch din Anklagungen, aber warurab stehet
nicht. Wo? an Wem? Wie? Wen und warumb? dis oder
das gesehehen, und ob par raison d’Etat, par reputation,
par la bienseance ein wenigers oder mehrers gesehehen
Del II; 8
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