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sens; ziehen auch bitsweilen Cantzly-Rath Örnsted,
Estats-Secretarien Lilleschiöld, und Krieges-rath Gyldenhoff hierin.
Ein theil der vorigen Reichs-räthe hat er zwar auf ihr
an-halten bewilliget für wiirchliehe dienste frey zu seyn und
Tür sich zu leben, nicht einenm aber seinen ganzen abschied
gegeben, sondern vermeinet sie wären zu solchen hohen
employ all gebrauchet und betrauet gewessen, das sie ihm
wider ohn ihrem tode nicht könten oder geburden loss zu
seyn, und weren schuldig, wen er sie ruffet oder
befehliget, seine dienste würchlich wider zu verrichten, biss
dar-hin sie ihm ire eigene sache vornehmen.
Die grosse commission, welche, wass durch dass
réduction collegium mit tin-ziehung der zur Cron vormal
gehörigen, item der gräfliche und Freiherrliche Gütern
bereit geschehen war, nur confirmiret vnd in effect gesetzet,
auch darbey eigentlich die administration der tutel
exami-niret, und wass von dem 5 regierenden Herrn dem publico
entwand worden, mit interesse zu restituiren judicirt hat,
ist nun auch zum ende, und seint anitzo particulier
commissions verordnet zu dem von dero sachen
abgesprochen sentencen execution. Hette solche noch wass
lenger gewehret, durffte die inquisition keinen verschonet haben,
weil die bauren die erste stimme darin hatten, und
ordinär!, wie berichtet wird, über reum oder beclagten solche
kurtze vota auf Schwedisch gegeben haben: ”Fanin tage hamy
hand skall betale.” Und sagten nach pronunciation der
ur-theile die fiscales oder constituirte Anklägere solchen von
den schwedischen reiehsständen deputirten und von ihre
königl. <roaj:st authorisirten kriegten öffentlich danck, dass
sie dass gemeine beste so viel beobachtet hätten, und dass
sie vom könige dafür solten mit gnaden angesehen
werden.
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