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-i- 502 —
nicht, E. F. G. Dero bekannten treueifrigen AfTection nach dieses
also zu richten und zu befördern Ihr angelegen lassen sein werde.
E. F. G. hiemit der göttlichen Huld zu allem beständigem
Wohlergehen treulichst und unterdienstlich empfehlend. Datum Mainz den
16 Juni 1632.
Jü 9SS.
Bref från EtanMyrefren af Besäen tili
Rikskansleren *.
Von Gottes Gnaden Wilhelm, Landgraf zu Hessen etc.
Unsere freundlichen Dienste etc. Als Wir gestern Abend allhier
angelangt, sind Wir berichtet worden, welchergeätalt vor etlichen
Tagen unser General-Major Uslar mit der Cavallerie und
commen-dirtem Volk zu Fuss vor das Städtlein Volkmarsen gerückt, ausser
Zweifel zu dem intent (wie Wir denn kein anders absehen können)
diejenigen Companien zu Ross und Fuss, welche vpm Feind
darinnen Iogiret, zu überfallen, und mit denselben ein gleichmässiges, wie
kurz vorher in Witzenhausen geschehen, zu versuchen; diesen
Morgen aber, als Wir von hinnen nach Cassel fortreisen wollen,
kommen , Uns verschiedene Rapporte zu, dass, nachdem gedachter
General-Major per accordo gemeldter Stadt Volkmarsen sich bemächtigt
gehabt, der. Feind mit einem mächtigen Succurs von 8 Regimentern
ohnversehens daselbst ankommen, auf unsere Truppen gesetzt und
denselben nicht geringen Schaden zugefügt haben soll. Von den
eigentlichen Particularien und wie es zugangen, haben zwar die
Unserigen Uns noch nicht avisiret, Wir können auch ein Mehrers noch
zur Zeit nicht wissen, als was Einer und der Andere, so ausgerissen,
davon (wiewohl ungleich) mündlich berichtet. Sobald Wir aber zu
Cassel, (dahin Wir Uns noch heute, gönnt es Gott, begeben wollen)
etwas Gründlicheres erfahren, soll es, wie auch was Wir von des
Feindes Beginnen ferner vernehmen, per posta dem Herrn
Reichs-Canzler zu wissen gemacht werden; unterdessen, ob etwa der Pass
von Cassel aus Uns vom Feind versperret werden, und Unsere
Avi-sations-Schreiben nicht sicher durchkommen möchten, wird der Herr
Reichs-Canzler sonsten auch guter Kundschaft halber gehörige
Bestellung zu tbun und des Feindes Vornehmen wahrzunehmen wissen.
* Elter originalbrefvet till Rikskansleren A. Oienstjerna; uti Riks-Arkiret
(O. S ).
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