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— 520
Æ 998.
Bref från Iterlig Georg af Etüneburg
till Ronungen \
v Durchlauchtigster, Grossmächtigster König etc.
E. K. M. abermaliges, freundvetterliches Verordnungs-Schreiben
de dato im Feldlager vor Nürnberg den 28 Juni, ist von Uns heute
am Abend aller Gebühr nach acceptirt worden, haben daraus E. K.
M. intention und was Sie vermeinen dem gemeinen evangelischen
Wesen itzo profitirlich und nützlich zu sein, auch dass Wir Uns
derowegen bei E. M. der Gebühr sistiren möchten, sattsam
vernommen. Nun hätte sich in alle Wege gebühret, dass Wir zu
consta-tirung unserer Schuldigkeit und gegen E. M. tragenden Respects
Uns nicht allein auf vorige von E. M. an Uns adressirten
freundvet-terlichen Erinnerungen also gestellet, und Deroselben Königliche Befehle
und Ordres, Unserm Obliegen nach, ausgerichtet, sondern dass Wir
Uns auch darauf erhoben, und Ihr freundvetterliches Begehren
ad-impliret hätten. Es werden aber E. M. aus Unserm an Sie
abgan-genen Schreiben und dabei gefügten Memorialn sattsam verstanden
haben, aus was beständigen, wichtigen Ursachen, auch auf Gutachten
Herrn General-Lieutenants Baudissin, H. General-Majors Lohausen,
H. Obristen Heyden etc. und Secretarii Grubben etc., Wir Uns
nothwendig mit den Unserigen annoch retardiren müssen.
Ersuchen demnach E. K. M. ganz dienst-, freund- und
vetterlich, weilen der status militaris hiesiger Orter bis annoch sehr perplex
gewesen, indem der Feind noch hier und da mit seiner Armade am
Weserstroin vagirt, und man nicht wissen kann, wie er sich mit
seiner Macht wenden möchte, derowegen denn seine actiones wohl zu
observiren, E. M. geruhe Uns zu verzeihen, dass Wir Ihrem
Begehren alsobald keine schuldige Folge geleistet. Wir sind aber in
appa-ratu und dahin bemühet, dass Wir in wenig Tagen allhier
aufbrechen und mit höchstem Fleiss dahin sehen wollen, wie Wir Uns
mit göttlicher assistenz zu E. M. je eher je besser verfügen und mit
Deroselben zu erspriesslichem Effect conjtingiren mögen. Sonsten ist
Herzog Franz Gari zu Sachsen Ld. bishero zu uns nicht kommen.
So E. K. M. Wir in Antwort dienst- und freundvètterlich vermelden
* Efter originalbrefvet till konung Gust. II Adolph; Uli Rikj-ArkiveL
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